Kampagne Zürcher Gewinnspiel Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kampagne „Zürcher Gewinnspiel“
1. Allgemeines
1.1. Bolt Support CH Sàrl, Adresse Kreuzstrasse 26, 8008 Zürich, Schweiz, Reg.-Nr. 14532901 (Bolt) ist der Organisator der Kampagne „Zürcher Gewinnspiel“ (Kampagne).
1.2. Die Kampagne wird in zwei Formen organisiert:
1.2.1. Teilnahme für Neukunden am Zürcher Gewinnspiel durch Online-Anzeigen.
1.2.2. Teilnahme für Bestandskunden am Zürcher Gewinnspiel eine Fahrtenbuchung.
1.3. Die Kampagne findet vom 10.02.25 bis einschließlich 10.03.25 (GMT +3) statt (Laufzeit der Kampagne).
1.4. Nur Einwohner der Schweiz, die mindestens 18 Jahre alt sind (oder im Land ihrer Staatsbürgerschaft die volle Rechtsfähigkeit besitzen) (Teilnehmer), qualifizieren sich für die Möglichkeit, per Zufallsprinzip als Gewinner ausgewählt zu werden. Die Teilnahme für Bestandskunden ist begrenzt auf die ersten 2000 Teilnehmer.
Land | Start- und Enddatum | Bekanntgabe der Gewinner |
Schweiz | Start: 10.02.25, Ende: 10.03.25 | Per E-Mail |
1.5. Der Ablauf der Kampagne ist in den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Bedingungen festgelegt, die in den Werbemitteln und zusätzlichen Materialien der Kampagne aufgeführt sind. Diese sind für alle Teilnehmer verbindlich.
1.6. Eine vorherige Anmeldung für die Kampagne ist nicht erforderlich. Die Teilnahme für Neukunden erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Kampagnenformulars, nachdem der Teilnehmer die Bolt App über eine Online-Anzeige heruntergeladen und seine E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer angegeben hat. Die Teilnahme für Bestandskunden erfolgt durch kostenpflichtige Buchung einer Fahrt unter Eingabe des per E-Mail übermittelten Gutscheincodes. Mit der Teilnahme werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kampagne akzeptiert.
1.7. Mitarbeiter von Bolt sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.8. Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) handelt es sich bei diesem Gewinnspiel um eine Verkaufsförderungsmaßnahme. .
1.9. Mit der Teilnahme (1.6) erteilt der Teilnehmer Bolt weiterhin das Recht, seine Daten zu verwenden, um den Teilnehmer im Falle eines Gewinns zu kontaktieren usw. Wird der Teilnehmer als Gewinner ausgewählt, hat er Anspruch auf einen einmaligen Preis.
2. Gewinn
2.1. Zwei Teilnehmer, die nach dem Zufallsprinzip als Gewinner der Kampagne ausgewählt werden, erhalten einen Spa-Gutschein sowie Bolt-Fahrtguthaben für das Resort, wie in Abschnitt 2.2 unten näher beschrieben (der Preis).
2.2. Der Gewinn ist ein Gutschein im Wert von CHF 1.300 für das 7132 Hotel. Zusätzlich erhält jeder der beiden Gewinner einen Gutscheincode für eine Fahrt von Zürich nach Vals über die Bolt App im Wert von CHF 300, der ab dem Zeitpunkt der Zusendung des Codes an den Gewinner 12 Monate lang gültig ist. Der Gutschein kann nur in der Schweiz verwendet werden. Wenn der Fahrpreis niedriger ist als das Fahrtguthaben, wird das Guthaben zur Deckung des vollen Fahrpreises verwendet und der nicht genutzte Betrag verfällt. Wenn der Fahrpreis höher ist als das Guthaben, wird das Guthaben angerechnet und der Restbetrag über die Zahlungsmethode des Fahrgastes abgerechnet. Das Fahrtguthaben kann unter keinen Umständen übertragen, abgetreten oder weiterverkauft werden und kann auch nicht in bar ausgezahlt oder umgetauscht werden. Die Einlösung erfolgt gemäß den Bedingungen, die bei der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt werden und gilt ausschließlich für Fahrten in der Schweiz.
2.3. Der Preis kann dem Gewinner nur über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ausgehändigt werden, nachdem der Gewinner innerhalb von 4 (vier) Kalendertagen auf die Kontaktaufnahme von Bolt reagiert hat.
2.4. Der Gewinn wird nicht in bar ausgezahlt oder erstattet. Der Gewinn kann in keiner Weise ersetzt oder umgetauscht werden und Bolt erstattet keine Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe des Gewinns.
2.5. Um den Gewinn zu erhalten, fallen für den Gewinner keine versteckten Gebühren an.
2.6. Ein einzelner Teilnehmer kann nicht mehrmals gewinnen.
3. Ermittlung eines Gewinners
3.1. Der Gewinner wird durch ein Zufallsgeneratorprogramm ermittelt.
3.2. Der Gewinner wird bis zum 13.02.25 von einem Vertreter von Bolt über die im Formular angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert.
3.2.1. Bolt haftet nicht für Benachrichtigungen von Teilnehmern, die aus irgendeinem Grund verloren gehen, abgefangen werden oder nicht bei einem potenziellen Gewinner ankommen. Wenn der Gewinner nicht erreicht werden kann und/oder nicht innerhalb von 4 (vier) Kalendertagen nach Versand der ersten E-Mail antwortet, um den Gewinn zu bestätigen, wird der Gewinn als verfallen betrachtet. Im Falle eines Verfalls des Gewinns behält sich Bolt das Recht vor, einen anderen Gewinner nach dem Zufallsprinzip auszuwählen.
4. Verbotene Aktivitäten
4.1. Der Teilnehmer darf sich nicht an betrügerischen, unethischen oder rechtswidrigen Aktivitäten beteiligen, an Aktivitäten, die für Bolt nicht transparent sind, oder an Aktivitäten, mit denen die Kampagne absichtlich oder unabsichtlich missbraucht oder manipuliert wird.
4.2. Der Teilnehmer darf Bolt keine falschen oder irreführenden Informationen (einschließlich Alter, Geschäftsfähigkeit usw.) zur Verfügung stellen.
5. Verpflichtungen
5.1. Durch die Teilnahme an der Kampagne bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kampagne gelesen haben und ihnen zustimmen.
5.2. Im Falle höherer Gewalt ist Bolt berechtigt, die Kampagne ohne vorherige Ankündigung oder Konsequenzen einzustellen. Wenn möglich, wird Bolt über per E-Mail auf eine solche Nichtfortführung hinweisen.
5.3. Bolt behält sich das Recht vor, Entscheidungen bezüglich der Kampagne zu treffen, einschließlich der einseitigen Änderung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kampagne ohne vorherige Ankündigung. Bolt wird auf solche Entscheidungen bezüglich der Kampagne über die Bolt Website und/oder in Kundenmitteilungen und/oder E-Mails hinweisen.
5.4. Bolt hat das Recht, den Teilnehmer ohne vorherige Ankündigung von der Kampagne auszuschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kampagne verstößt.
5.5. Bolt haftet nicht für Fehler, die durch Dritte verursacht wurden und die den Teilnehmer an der Teilnahme an der Kampagne hindern.
6. Datenschutz
6.1. Im Rahmen der Kampagne verarbeitet Bolt personenbezogene Daten der Teilnehmer, um den Gewinner zu ermitteln und bekannt zu geben, welcher die Bedingungen der Kampagne gemäß Art. 6 (1) b) der DSGVO erfüllt.
6.2. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen nur die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer im Kampagnenformular angegeben hat.
6.3. Bolt kann die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an andere Unternehmen innerhalb der Bolt-Gruppe, Anbieter von Online-Cloud-Speicherdiensten und andere wichtige IT-Dienstleister übermitteln. Falls Bolt eine rechtliche Anfrage von einer Behörde erhält, kann Bolt auch verpflichtet sein, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an diese zu übermitteln.
6.4. Wenn Bolt die Daten des Teilnehmers außerhalb der EU oder des EWR übermittelt, erfolgt eine solche Übermittlung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur im Rahmen einer von der Europäischen Kommission erlassenen Angemessenheitsentscheidung oder bei Vorliegen angemessener Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln. Einzelheiten zu den Schutzmassnahmen können Sie unter privacy@bolt.eu anfordern.
6.5. Der Teilnehmer hat das Recht, Auskunft über seine personenbezogenen Daten zu verlangen und diese berichtigen oder löschen zu lassen, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken oder der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden die personenbezogenen Daten eines Teilnehmers auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet, hat der Teilnehmer das Recht, diese jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung vor ihrem Widerruf beeinträchtigt wird. Bei ungelösten Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz hat der Teilnehmer das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen.
6.6. Sie können dieses Formular (https://bolt.eu/de-ch/privacy/data-subject/) verwenden, um Anfragen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten zu stellen, oder sich an unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) unter privacy@bolt.eu wenden.
6.7. Bolt verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, die er für die Teilnahme an der Kampagne bereitgestellt hat, bis zur Bekanntgabe des Gewinners, jedoch nicht länger als 5 Monate. Nach diesem Zeitraum anonymisiert Bolt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers vollständig. Diese anonymisierten und aggregierten Daten kann Bolt für Marktforschungszwecke verwenden.
6.8. Weitere Informationen darüber, wie Bolt personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen unter https://bolt.eu/de-ch/privacy/.
7. Kontakt zu Bolt
7.1. Alle Beschwerden und Fragen zur Organisation der Kampagne sind während der Laufzeit der Kampagne per E-Mail an giveaways@bolt.eu. Bolt bearbeitet keine Beschwerden bezüglich der Kampagne, die nach der Laufzeit der Kampagne verschickt werden.