Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flottenpartner/Fahrer zur Erbringung von Taxidienstleistungen in Österreich
Datum des Inkrafttretens der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.12.2024
Mit der Bolt App und den Bolt Diensten bieten wir technologische Lösungen an, die den Flottenpartner bei seiner Tätigkeit unterstützen, sowie eine Plattform, über die Passagiere mit den Flottenpartnern in Verbindung treten können, um die Bereitstellung von Taxidiensten anzufordern.
Die Flottenpartner können auch eine Reihe anderer Dienste und Lösungen nutzen, um ihre täglichen Abläufe und ihr Flottenmanagement zu optimieren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch als „AGB“ bezeichnet) enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Flottenpartnern, ihren Fahrern und Bolt Taxi Austria, Bolt Zentrale und den Bolt Partnern in Bezug auf die Nutzung der Bolt App, der Bolt Konten und der Bolt Dienste.
Um von den Bolt Diensten zu profitieren und Taxidienste über die Bolt Konten und die Bolt App zu erbringen, muss der Flottenpartner/Fahrer die nachstehenden Bedingungen sorgfältig lesen und ihnen zustimmen.
1. BEZEICHNUNGEN
1.1. Vereinbarung - die Vereinbarung zwischen Ihnen (Flottenpartner/Fahrer) und Bolt Taxi Austria, der Bolt Zentrale und den Bolt Partnern bezüglich der Nutzung der Bolt Apps und Bolt Konten und der Bolt Dienste und besteht aus: (i) diesen AGB, (ii) den Richtlinien, falls zutreffend, (iii) anderen Bedingungen, auf die in der Vereinbarung Bezug genommen wird und die von Zeit zu Zeit geändert werden können.
1.2. Bolt Taxi Austria (auch als wir, unsere oder uns bezeichnet) - Bolt ATX GmbH ist eine eingetragene Gesellschaft nach österreichischem Recht, registriert beim Handelsgericht Wien mit dem Registrierungscode: FN 483139z, EU UID-Num. ATU72839057, Standesvertretung: Wirtschaftskammer Österreich, Behörde gemäß ECG (E-Commerce-Gesetz) Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirks. und mit Geschäftsanschrift in der Praterstraße 1 / Space 11 1020 Wien.
1.3. Bolt Konten - Bolt Flottenpartnerkonto und Bolt Fahrerkonten.
1.4. Bolt App - eine Smartphone-Anwendung für Flottenpartner/Fahrer, die Taxidienste anbieten und erbringen können, und für Passagiere, die Taxidienste oder andere über die Bolt App in Ihrem Markt verfügbare Dienste anfordern und in Anspruch nehmen können.
1.5. Bolt Fahrerkonto - ein dem Bolt Flottenpartnerkonto untergeordnetes Fahrerportal mit relevanten Informationen und Dokumenten zur Nutzung der Bolt Dienste im Rahmen der Erbringung von Taxidiensten. Der Flottenpartner/Fahrer kann auf das Bolt Fahrerkonto unter http://partner.bolt.eu oder in der Bolt App durch Eingabe des zugewiesenen Benutzernamens und Passworts zugreifen.
1.6. Bolt Gebühren - die Gebühren, die der Flottenpartner an Bolt Taxi Austria für die Nutzung der Bolt Dienste zahlt, einschließlich des Rechts, die Bolt Konten und Bolt Apps zu nutzen.
1.7. Bolt Flottenpartneronto - ein Portal, das einem Flottenpartner Einblick in seine Aktivitäten mit relevanten Informationen und Dokumenten über die Nutzung der Bolt App und der Bolt Dienste durch den Flottenpartner im Rahmen der Erbringung von Taxidiensten bietet, einschließlich der Buchhaltungsunterlagen. Der Flottenpartner kann auf das Bolt Flottenpartnerkonto unter http://fleets.bolt.eu zugreifen, indem er den zugewiesenen Benutzernamen und das Passwort eingibt.
1.8. Bolt Zentrale - bezeichnet die Bolt Operations OÜ (Sitz und Geschäftsanschrift: Vana-Lõuna tn 15 Tallinn Harjumaa 10135, Estland, FN 12417834; E-Mail: info@bolt.eu).
1.9. Bolt Partner - bezeichnet lokale Vertreter, Zweigstellen, oder andere Agenten, die von Bolt Zentrale oder Bolt Taxi Austria ernannt oder beauftragt wurden (z. B. Zahlungsagenten).
1.10. Bolt Dienste - Dienste, die Bolt Taxi Austria anbietet oder zur Verfügung stellt, einschließlich der Bereitstellung der Bolt App, der Bolt Konten, der In-App Zahlung, des Kundensupports und der Kommunikation zwischen dem Flottenpartner, dem Fahrer und dem Passagier, der Schulung und dem Onboarding des Flottenpartners/Fahrers und anderer ähnlicher Dienste.
1.11. Fahrer - die Person, die beim Flottenpartner angestellt oder befugt ist, im Namen des Flottenpartners zu operieren, das Fahrzeug zu benutzen und Taxidienste zu erbringen, und die über einen entsprechenden Taxilenkerausweis verfügt. Jeder Fahrer erhält ein persönliches Bolt Fahrerkonto zur Nutzung der Bolt App.
1.12. Fahrpreis - ist das Entgelt, das ein App-Nutzer als Gegenleistung für die Erbringung der Transportdienstleistung zu zahlen hat
1.13. Flottenpartner (auch "Sie" genannt) - die Gesellschaft / der Einzelunternehmer, die/der Taxidienste anbietet - der neben allen notwendigen Voraussetzungen auch die entsprechende(n) Gewerbeberechtigung(en) für das Taxigewerbe besitzt. Jeder Flottenpartner erhält ein persönliches Bolt Flottenpartner-Konto.
1.14. In-App Payment - Karten, Rechnungsstellung und andere Zahlungsmethoden, mit denen der Passagier über die Bolt Apps für die Taxidienste bezahlt.
1.15. Passagier - eine Person, die den Taxidienst über die Bolt App anfordert.
1.16. Verbotene Gegenstände - Gegenstände, die in Abschnitt 4.24. dieser AGB aufgeführt sind und die kein Flottenpartner, Fahrer oder Passagier bei der Inanspruchnahme der Taxidienste mit sich führen und/oder nutzen darf, es sei denn, es ist gesetzlich anders geregelt.
1.17. Taxidienst - ein Taxitransportdienst / eine Personenbeförderung mit PKW, den/die ein Flottenpartner durch seinen Fahrer gegenüber dem Passagier in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht ausführt.
1.18. Trinkgeld - ein Trinkgeld, das der Passagier nach eigenem Ermessen zusätzlich zum bezahlten Fahrpreis gibt.
1.19. Fahrzeug - bezeichnet das dem Flottenpartner gehörende Fahrzeug, das vom Fahrer für die Erbringung des Taxidienstes verwendet wird und das in vollem Umfang dem österreichischen Recht, einschließlich der geltenden örtlichen Taxiverordnung, entsprechen muss.
1.20. Website - www.bolt.eu und alle relevanten Unterseiten, einschließlich des Bolt Flottenpartner-Kontos und des Bolt Fahrerkontos.
2. ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
2.1. Bevor der Flottenpartner die Bolt Dienste nutzen kann, muss er sich anmelden, indem er die geforderten Informationen im Anmeldeformular auf der Website angibt und die von Bolt Taxi Austria geforderten Unterlagen hochlädt oder per E-Mail schickt. Nach erfolgreichem Abschluss der Anmeldung durch den Flottenpartner stellt Bolt Taxi Austria dem Flottenpartner ein persönliches Bolt Flottenpartnerkonto bzw. Bolt Fahrerkonto zur Verfügung. Der Flottenpartner registriert fortlaufend Fahrer und Fahrzeuge, die nach dem alleinigen Ermessen von Bolt Taxi Austria aktiviert werden oder nicht und Zugang zur Bolt App erhalten. Durch das Tippen auf die Schaltfläche "Anmelden" am Ende der Anmeldeanwendung und/oder durch die Nutzung der Bolt Konten und/oder Bolt Apps akzeptieren der jeweilige Flottenpartner und der Fahrer die Bedingungen der Vereinbarung, wobei sie jeweils zusichern und garantieren, dass:
2.1.1. Der Flottenpartner und die Fahrer sind berechtigt, die Vereinbarung mit Bolt Taxi Austria, der Bolt Zentrale und den Bolt Partnern abzuschließen, um die Bolt Konten und die Bolt App für die Erbringung des Taxidienstes zu nutzen.
2.1.2. Der Flottenpartner/Fahrer hat die Vereinbarung sorgfältig studiert, versteht sie vollständig und erklärt sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein, einschließlich aller Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB und den geltenden Gesetzen ergeben;
2.1.3. Alle Informationen, die der Flottenpartner/Fahrer Bolt Taxi Austria zur Verfügung gestellt hat, sind genau, korrekt und vollständig;
2.1.4. Der Flottenpartner/Fahrer wird das Bolt Flottenpartnerkonto und das Bolt Fahrer-Konto auf dem neuesten Stand halten und die Profilinformationen jederzeit aktualisieren;
2.1.5. Der Flottenpartner/Fahrer wird anderen Personen weder die Nutzung des Bolt Flottenpartnerkontos oder des Bolt Fahrerkontos gestatten noch letzteres an Dritte übertragen oder abtreten;
2.1.6. Der Flottenpartner/Fahrer wird die Bolt Dienste nicht für unbefugte oder ungesetzliche Zwecke nutzen und/oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Bolt Dienste beeinträchtigen;
2.1.7. Zu jeder Zeit muss der Flottenpartner / Fahrer vollständig allen geltenden Gesetzen und Vorschriften in Österreich und in der Stadt / dem Bundesland / der Gerichtsbarkeit, in der der Taxidienst gelegentlich erbracht wird, entsprechen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - örtliche Gesetze, die Taxidienste regeln, sowie Verpflichtungen, einen zertifizierten Taxameter im Fahrzeug gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu haben, Anforderungen bezüglich des Fahrzeugs sowie der geltenden Gesetze und Vorschriften über die maximal zulässige Arbeitszeit, wie sie anwendbar sind, und wird die Fahrer in angemessenen Abständen über alle geltenden Gesetze und Vorschriften informieren, die für die Taxidienste relevant sind.
2.1.8. die Fahrer, die im Namen des Flottenpartners handeln, mindestens 18 Jahre alt sind;
2.1.9. Der Flottenpartner/Fahrer darf die Bolt App, die Bolt Dienste oder andere Inhalte von Bolt Taxi Austria nicht kopieren oder verbreiten, noch darf er solche Handlungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bolt Taxi Austria zulassen, die nach dem alleinigen Ermessen von Bolt Taxi Austria verweigert werden kann und die unter dem Vorbehalt steht, dass Bolt Taxi Austria zuvor die entsprechende Zustimmung der Bolt Zentrale einholt, die im alleinigen Ermessen der Bolt Zentrale liegt;
2.1.10. Der Flottenpartner/Fahrer haftet und muss Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner für die Verletzung der Verpflichtungen des Flottenpartners/Fahrers gemäß Punkt 2.1. vollständig entschädigen und schadlos halten;
2.1.11. Der Flottenpartner/Fahrer erklärt sich mit dem für die Vereinbarung geltenden Datenschutzhinweis einverstanden, der auf der folgenden Website zu finden ist: https://bolt.eu/en/privacy/.
2.2. Der Flottenpartner muss seine Bankverbindung angeben, wenn er bei der Registrierung für die Bolt Konten die Zahlungsdetails ausfüllt. Der Flottenpartner muss bei der Registrierung das Bankkonto des Unternehmens/des Alleininhabers angeben. Die jeweiligen Fahrpreise, die per In-App Zahlung bezahlt werden, werden nach Abzug eines etwaigen negativen Saldos des Flottenpartners und anderer Gebühren, die sich aus dem Vertrag ergeben, auf das vom Flottenpartner angegebene Bankkonto überwiesen. Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und Bolt Partner haften nicht für fehlerhafte Geldtransaktionen, wenn der Flottenpartner/Fahrer ungenaue Kontodaten angegeben hat oder die registrierten Kontodaten im Falle von Änderungen der Bankkontonummer des Flottenpartners/Fahrers nicht aktualisiert hat.
2.3. Nach Einreichung des Antragsformulars für den Erhalt der Bolt Konten kann der Flottenpartner/Fahrer eine E-Mail mit zusätzlichen Bedingungen erhalten, die erfüllt werden müssen, um Taxidienste unter Nutzung der Bolt Dienste zu erbringen, einschließlich zusätzlicher Informationsanfragen von Bolt Taxi Austria. Zu diesen Bedingungen können unter anderem Unbedenklichkeitsbescheinigungen, gültige Geschäftslizenzen und Führerscheine, die Bestätigung eines bestimmten technischen Zustands oder einer bestimmten Versicherung des Fahrzeugs, die Absolvierung eines Schulungskurses, das Vorhandensein eines GPS-gestützten Mobilgeräts, Zulassungsbescheinigungen, Bescheinigungen des Bankkontos/der Bankkonten oder andere Nachweise für die rechtmäßige Nutzung des Fahrzeugs und andere Bedingungen gehören, wie in der entsprechenden E-Mail beschrieben. Falls zutreffend, sind die oben genannten Informationen, Unterlagen, Bestätigungen usw. vom Flottenpartner in Bezug auf alle Fahrer vorzulegen, die Taxidienste für den Flottenpartner oder in dessen Namen erbringen werden. Die Nichteinhaltung der gestellten Anforderungen kann zur Beendigung der Vereinbarung und zur Aussetzung des Rechts zur Nutzung der Bolt Dienste führen.
2.4. Der Flottenpartner/Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass Bolt Taxi Austria seine Verpflichtungen, Rechte und/oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung frei an die Bolt Zentrale und/oder Bolt Partner abtreten kann. Dies beinhaltet unter anderem die Abtretung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Überprüfung von Dokumenten, Registrierungsanträgen, Gewerbeberechtigungen, Registrierungsbescheinigungen, Schulungen, In-App Zahlungen und Zahlungen/Überweisungen im Allgemeinen, der Lizenzierung der Bolt App, etc. Einzelheiten zu den lokalen Bolt Zentralen und/oder Bolt Partnern finden Sie hier http://bolt.eu/cities.
2.5. Registrierung für das Bolt Flottenpartnerkonto:
2.5.1. Der Flottenpartner gilt als alleiniger Anbieter von Taxidiensten gegenüber den Passagieren und als Vertragspartei.
2.5.2. Der durch diese AGB gebundene Flottenpartner kann selbst Konten für seine Fahrer registrieren, die Taxidienste für oder im Namen des durch diese AGB gebundenen Flottenpartners erbringen. In einem solchen Fall stellt der Flottenpartner sicher, dass die Fahrer jederzeit die Anforderungen des Vertrags erfüllen und dass die Fahrer sich verpflichten, in Übereinstimmung mit den Bedingungen zu handeln, die denen des Vertrags und etwaiger weiterer Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien entsprechen.
2.5.3. Im Falle von Inkompatibilitäten bei der Registrierung und/oder Unklarheiten seitens Bolt Taxi Austria darüber, wer der Flottenpartner und/oder Fahrer ist, ist Bolt Taxi Austria berechtigt, nach eigenem Ermessen den Registrierungsprozess auszusetzen, den Zugang und die Nutzung der Bolt App und der Bolt Dienste auszusetzen oder die Vereinbarung zu kündigen.
2.5.4. Ein Fahrer darf das Bolt Fahrerkonto nur nutzen, wenn er Zugang zu einem Bolt Fahrerkonto erhalten hat. Es ist dem Fahrer strengstens untersagt, die Kontaktdaten des Passagiers zu speichern oder mit dem Passagier zu kommunizieren, es sei denn, der Fahrer muss mit dem Passagier für die Ausführung des Taxidienstes kommunizieren, um ein vom Passagier im Fahrzeug zurückgelassenes Eigentum zurückzugeben.
2.5.5. Der Flottenpartner haftet allein für alle Verstöße gegen die Vereinbarung, die von seinen Mitarbeitern und/oder Dienstleistern, d.h. den Fahrern, begangen werden.
2.5.6. Ein bestimmtes Fahrzeug kann nur unter einem Flottenpartner und nur für ein Bolt Flottenpartnerkonto registriert werden. Ein Fahrer kann nur bei einem Flottenpartner registriert werden, und dem Fahrer kann nur ein Bolt Fahrerkonto zugewiesen werden. Der Flottenpartner wird Bolt Taxi Austria unverzüglich darüber informieren, wenn ein Fahrer nicht mehr beim Flottenpartner angestellt/unter Vertrag ist und/oder wenn sich ein Fahrzeug nicht mehr in seinem Eigentum oder rechtmäßigen Besitz befindet oder sich nicht in einem funktionsfähigen oder rechtmäßigen Zustand befindet, wobei Bolt Taxi Austria die entsprechenden Konten deaktivieren kann. Die Verletzung und der Versuch, diese Bedingungen zu umgehen, kann zur Aussetzung des Rechts auf Nutzung einzelner oder aller Teile der Bolt Dienste sowie zur möglichen Beendigung dieser Vereinbarung führen.
2.5.7. Bolt Taxi Austria behält sich daher das Recht vor, ein zuvor registriertes Fahrzeug ohne Angabe von Gründen von der Nutzung des Bolt Flottenpartnerkontos / der Bolt App auszuschließen, ohne dass Bolt Taxi Austria zu einer Entschädigung oder Entschädigungszahlung verpflichtet ist. Bei der Erbringung des Taxidienstes muss der Fahrer in den Bolt App das Fahrzeug auswählen, das für die Erbringung der Taxidienste verwendet wird. Das Nummernschild dieses Fahrzeugs wird den potenziellen Passagieren angezeigt.
3. RECHT DES FLOTTENPARTNERS / FAHRERS ZUR NUTZUNG DER BOLT APP UND DES Bolt FLOTTENPARTNERKONTOS / Bolt FAHRERKONTOS
3.1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Vereinbarung gewährt Bolt Taxi Austria dem Flottenpartner/Fahrer hiermit gegen Entgelt eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Bolt App und gegebenenfalls des Bolt Fahrerkontos und des Bolt Flottenpartnerkontos ausschließlich in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Bolt Dienste in Österreich gemäß den Bedingungen der Vereinbarung. Die Lizenz gewährt dem Flottenpartner/Fahrer nicht das Recht, Unterlizenzen zu vergeben oder Rechte an Dritte zu übertragen. Unabhängig davon kann der Flottenpartner sein Recht zur Nutzung der Bolt App und des Bolt Fahrerkontos an die jeweiligen Fahrer unterlizenzieren.
3.2. Im Rahmen der Nutzung der Bolt App und/oder des Bolt Flottenpartnerkontos und/oder des Bolt Fahrerkontos ist es dem Flottenpartner und den Fahrern nicht gestattet:
3.2.1. die Bolt App und/oder das Bolt Flottenpartnerkonto und/oder das Bolt Fahrerkonto und/oder die Bolt Dienste und/oder andere Bolt Software in Form von Lizenzen, Unterlizenzen oder in irgendeiner anderen Form ganz oder teilweise unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen (einschließlich der Weitergabe des oben Genannten);
3.2.2. zu versuchen, den Quellcode der Bolt App und/oder des Bolt Flottenpartnerkontos und/oder des Bolt Fahrerkontos und/oder der Bolt Dienste und/oder anderer Bolt Software zu verändern, zu entschlüsseln oder zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, diesen zu erhalten;
3.2.3. die Bolt App und/oder das Bolt Flottenpartnerkonto und/oder das Bolt Fahrerkonto und/oder die Bolt Dienste in einer nicht ausdrücklich genehmigten Weise zu nutzen, einschließlich der Erstellung damit verbundener externer Online-Links;
3.2.4. die Bolt App und/oder die Bolt Konten und/oder die Bolt Dienste und/oder andere Bolt Software in irgendeiner Weise oder Form zu verändern oder veränderte Versionen davon zu verwenden;
3.2.5. Dateien zu übertragen, die Viren, beschädigte Dateien oder andere Programme oder Software enthalten, die den Betrieb des Computers einer anderen Person, der Bolt App / Bolt Konten oder von Hardware- oder Telekommunikationsgeräten beschädigen oder beeinträchtigen könnten;
3.2.6. Spam-Nachrichten oder andere gemischte oder unerwünschte Nachrichten zu versenden, die in irgendeiner Weise mit dieser Vereinbarung oder den Taxidiensten in Verbindung stehen;
3.2.7. zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Bolt App und/oder das Bolt Flottenpartnerkonto und/oder das Bolt Fahrerkonto und/oder die Bolt Dienste und/oder andere Bolt Software zu erlangen;
3.2.8. Produkte oder Dienste zu entwerfen oder zu entwickeln, die mit Bolt Taxi Austria konkurrieren könnten oder die im Wesentlichen eine Kopie oder einen Auszug einer technischen Funktion oder eines Inhalts darstellen, die der Bolt App und/oder den Bolt Konten und/oder den Bolt Diensten ähnlich sind; oder
3.2.9. die Bolt App und die Bolt Konten bei der Erbringung von Taxidiensten zu umgehen.
3.3. Während der Fahrten muss der Flottenpartner sicherstellen, dass die Fahrer nicht:
3.3.1. unnötige Sicherheitsrisiken für die Passagiere verursachen;
3.3.2. Gewalt, Sexismus, Rassismus oder Diskriminierung in irgendeiner Form anwenden oder fördern; und/oder
3.3.3. erhebliche unnötige Unannehmlichkeiten für Passagiere verursachen oder zulassen.
3.4. Der Flottenpartner / Fahrer darf die Bolt-App und/oder Bolt-Konten und/oder Bolt-Dienste nicht in einer Weise nutzen (oder die Nutzung zulassen), die:
3.4.1. wesentlich nicht mit einer echten Absicht zur Bereitstellung von Taxidiensten übereinstimmt (z. B. wiederholt Taxidienste annehmen, aber keine Schritte unternehmen, um diese zu erfüllen);
3.4.2. wesentlich die Vereinbarung und/oder Erfüllung von Taxidiensten durch andere Flottenpartner / Fahrer beeinträchtigt oder unterbricht (z. B. übermäßig die Bereitschaft zur Bereitstellung anzeigen, sich dann jedoch gegen die Erfüllung von Taxidiensten entscheiden)
3.5. Der Flottenpartner / Fahrer ist berechtigt, Taxi-Dienste jederzeit abzulehnen oder zu verweigern (vorbehaltlich 3.4).
3.6. Der Flottenpartner / Fahrer darf die Bolt-App und/oder Bolt-Flottenkonten und/oder Bolt-Dienste nicht in einer Weise nutzen (oder die Nutzung zulassen), die
3.6.1. rechtswidrig oder illegal ist;
3.6.2. auf Folgendes hindeutet:
(i) einen rechtswidrigen oder illegalen Zweck;
(ii) finanzielle (oder datenbezogene) Manipulation und/oder Ausbeutung.
3.7. Um die Bolt App, die Bolt Dienste und die Website zu nutzen, muss der Flottenpartner/Fahrer Bolt Taxi Austria die Bolt Gebühren gemäß der Vereinbarung zahlen.
3.8. Die hierin gewährte Lizenz sowie alle anderen Nutzungsrechte, die Bolt Taxi Austria dem Flottenpartner/Fahrer im Rahmen des Vertrages einräumt, erlöschen automatisch und gleichzeitig mit der Beendigung des Vertrages. Nach Beendigung der Vereinbarung muss der Flottenpartner/Fahrer die Nutzung der Bolt App und der Bolt Konten unverzüglich einstellen.
3.9. Alle Urheberrechte und Marken, einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, der Logos und der visuellen Gestaltung sind Eigentum der Bolt Zentrale oder exklusiv an Bolt Taxi Austria in Österreich lizenziert und sind durch Urheberrechts-, Marken- und/oder Geschäftsgeheimnisgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Durch die Nutzung der Bolt Konten / Bolt App oder anderer Bolt Dienste erwirbt der Flottenpartner / Fahrer keinerlei Eigentumsrechte an geistigem Eigentum jeglicher Art.
3.10. Das Rooten, Jailbreaking oder Modifizieren des mobilen Geräts auf Hardware- oder Betriebssystemebene in einer Weise, die den Anweisungen des Herstellers widerspricht, macht das Gerät anfällig für mobile Bedrohungen. Sie erkennen an, dass wir nicht für Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung eines solchen modifizierten Mobilgeräts haften und dass wir nicht verpflichtet sind, die Nutzung eines solchen Geräts zu unterstützen.
3.11. Sie dürfen keine Programme oder Skripte starten oder starten lassen, um Teile der Bolt App und/oder der Website oder Daten zu scrapen, zu indizieren, zu überwachen oder anderweitig Data Mining zu betreiben.
3.12. Verwendung von Bolt Schildern und Aufklebern:
3.12.1. Darüber hinaus kann Bolt Taxi Austria dem Flottenpartner/Fahrer Schilder, Etiketten, Aufkleber oder andere Zeichen zur Verfügung stellen, die auf die Bolt Dienste und/oder die Marke "Bolt" verweisen oder auf andere Weise die Nutzung der Bolt Konten/Bolt App anzeigen.
3.12.2. Bolt Taxi Austria gewährt dem Flottenpartner / Fahrer eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser von Bolt Taxi Austria zur Verfügung gestellten Schilder. Die Lizenz ist auf die Nutzung beschränkt, die ausschließlich zu dem Zweck erforderlich ist, darauf hinzuweisen, dass der Flottenpartner / Fahrer Taxidienste über die Bolt Konten / Bolt App anbietet. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Flottenpartner/Fahrer alle derartigen Zeichen, die sich auf die Bolt Dienste, das Bolt Branding oder die Marke beziehen, unverzüglich entfernen und entsorgen. Bei der Ausübung der hierin gewährten Rechte muss sich der Flottenpartner/Fahrer jederzeit so verhalten, dass er die Werte von Bolt Taxi Austria und der Bolt Zentrale widerspiegelt. Jeder Verstoß in dieser Hinsicht kann nach dem alleinigen Ermessen von Bolt Taxi Austria Anlass zur Kündigung oder Aussetzung des Zugangs oder zur Beendigung der Vereinbarung sein.
4. BEREITSTELLUNG DER TAXIDIENSTE
4.1. Der Flottenpartner und der Fahrer garantieren, dass sie die Taxidienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag sowie den Gesetzen und Vorschriften erbringen, die in der Stadt/dem Bundesland/der Gerichtsbarkeit gelten, in der die Taxidienste erbracht werden. Der Flottenpartner haftet in vollem Umfang für alle Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften, die sich aus der Erbringung von Taxidiensten ergeben können, einschließlich der Verstöße von Fahrern.
4.2. Der Flottenpartner und der Fahrer müssen bei Abschluss dieser Vereinbarung über alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Konzessionen, Lizenzen (einschließlich einer gültigen Fahrer- und Taxilizenz), Erlaubnisse, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen (falls zutreffend), Registrierungen, Bescheinigungen und andere Dokumente verfügen, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften für die Erbringung der Taxidienste in der Stadt/dem Staat/der Gerichtsbarkeit, in der/dem die Taxidienste erbracht werden, erforderlich sind. Es ist die Pflicht des Flottenpartners und des Fahrers, die Gültigkeit aller vorgenannten Unterlagen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Bolt Taxi Austria behält sich das Recht vor, den Flottenpartner/Fahrer aufzufordern, alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Befugnisse, Registrierungen und Zertifizierungen nachzuweisen und zur Prüfung vorzulegen, und auf eine solche Aufforderung von Bolt Taxi Austria hin verpflichtet sich der Flottenpartner/Fahrer, Bolt Taxi Austria die entsprechenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
4.3. Ungeachtet der Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, erkennen Sie an, dass das Rechtsverhältnis bezüglich des Taxidienstes zwischen dem Flottenpartner und dem Passagier gemäß den Bestimmungen des geltenden Rechts zustande kommt.
4.4. Der Flottenpartner stellt sicher, dass der Fahrer den Taxidienst in professioneller Weise in Übereinstimmung mit der für die Erbringung solcher Dienstleistungen geltenden Geschäftsethik erbringt und sich bemüht, den Wunsch des Passagiers im besten Interesse des Passagiers zu erfüllen. Der Fahrer, sofern nicht durch geltendes Recht anders geregelt:
4.4.1. muss die für den Passagier kostengünstigste Route nehmen, es sei denn, der Passagier wünscht ausdrücklich etwas anderes;
4.4.2. darf keine unerlaubten Stopps einlegen;
4.4.3. darf außer dem Passagier und den ihn begleitenden Passagieren keine weiteren Passagiere im Fahrzeug haben;
4.4.4. muss sich an alle geltenden Verkehrsgesetze und -vorschriften halten, d.h. er darf keine Handlungen vornehmen, die das Fahren oder die Wahrnehmung der Verkehrsverhältnisse beeinträchtigen könnten, einschließlich des Haltens eines Telefons in der Hand, während das Fahrzeug fährt, und
4.4.5. muss das Fahrzeug jederzeit rauchfrei, sauber und in hygienischem Zustand halten, wie es das geltende Recht vorschreibt.
4.5. Der Flottenpartner behält sich das alleinige Recht vor, zu bestimmen, ob, wann und wie lange er den Taxidienst anbietet, annimmt und erbringt - in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.
4.5.1. Beim Anbieten und/oder Erbringen von Taxidiensten im Rahmen des Vertrags ist der Flottenpartner/Fahrer verpflichtet, jederzeit die technischen und beruflichen Anforderungen zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderungen in Bezug auf die Fahrzeuge und Fahrer, die durch die speziellen Taxi- und Passagierbeförderungsgesetze und -vorschriften festgelegt sind, die von Zeit zu Zeit in der Stadt/dem Bundesland/der Gerichtsbarkeit gelten, in der/dem die Taxidienste erbracht werden.
4.5.2. Die Anträge der Passagiere müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Stadt/des Bundeslandes/der Gerichtsbarkeit, in der/dem die Taxidienste erbracht werden, unter der alleinigen Verantwortung des Flottenpartners/Fahrers angenommen und ausgeführt werden.
4.5.3. Die Vorschriften über das Führen von Taxis und Taxistandplätzen sind vom Fahrer/Flottenpartner einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, unabhängige Kontrollen hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Flottenpartner/Fahrer durchzuführen. Sollte festgestellt werden, dass ein Verstoß vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen sofort zu kündigen.
4.5.4. Der Fahrer sollte seinen Status immer auf "Offline" setzen, wenn er nicht bereit / verfügbar / in der Lage ist, einen Taxidienst zu leisten. Der Fahrer ist automatisch "Offline", während er einen Taxidienst ausführt.
4.6. Der Flottenpartner/Fahrer ist verpflichtet, alle Geräte und Mittel, die für die Erbringung der Taxidienste (in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen) erforderlich sind, auf eigene Kosten bereitzustellen, zu nutzen und zu warten, einschließlich eines Fahrzeugs, eines Smartphones, eines Taxischilds/einer Ausrüstung, eines Taxameters usw. Der Flottenpartner/Fahrer ist auch für die Zahlung aller Kosten verantwortlich, die bei der Erbringung der Taxidienste anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kraftstoff, Kosten für mobile Datentarife, Zollgebühren, Abschreibung des Fahrzeugs, Versicherung, relevante Unternehmens- oder Lohnsteuern usw. Bitte bedenken Sie, dass die Nutzung der Bolt App eine große Menge an Daten auf dem jeweiligen mobilen Datentarif verbrauchen kann. Es wird daher empfohlen, einen Datentarif mit unbegrenzter oder sehr hoher Datennutzungskapazität zu abonnieren.
4.7. Der Flottenpartner berechnet einen Fahrpreis für jeden Taxidienst, der über die Bolt App vermittelt und wie gewünscht ausgeführt wird. Der Fahrpreis wird auf der Grundlage der in den geltenden Gesetzen festgelegten Parameter berechnet. Wenn Abfahrt und Zielort vom Passagier festgelegt werden, kann der Fahrpreis im Voraus festgelegt und dem Passagier über die Bolt App mitgeteilt werden, bevor er die Fahrt anfordert (" Vorab vereinbarter Fahrpreis"). Im Falle eines im Voraus vereinbarten Fahrpreises darf der Flottenpartner nicht von dem Fahrpreis abweichen, der dem jeweiligen Passagier über die Bolt App mitgeteilt wurde.
4.8. Ungeachtet dessen liegt es in der alleinigen Verantwortung des Flottenpartners, dem Passagier den korrekten Fahrpreis in Rechnung zu stellen, der nach dem jeweils geltenden Recht für die Erbringung des Taxidienstes vorgeschrieben ist.
4.9. Der Flottenpartner stimmt zusätzlichen festen Fahrepreisen (die in jedem Fall mit dem geltenden Recht übereinstimmen müssen) für bestimmte festgelegte Strecken (z.B. Stadt zum Flughafen o.ä. - "grenzüberschreitende Fahrten") zu, die dem Flottenpartner mitgeteilt und in den Bolt Apps sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrgast sichtbar angezeigt werden ("Festpreis").
4.10. Wenn der Flottenpartner/Fahrer feststellt, dass bei der Berechnung des Fahrpreises ein Fehler aufgetreten ist, und eine Korrektur der Fahrpreisberechnung wünscht, muss ein Antrag in der Rubrik "Problem mit dem Preis" der Bolt App eingereicht werden. Wenn kein Antrag in der Rubrik "Problem mit dem Preis" der Bolt App gestellt wurde, nimmt Bolt Taxi Austria keine Neubewertung des Fahrpreises vor und erstattet keine Kosten für einen Fehler bei der Berechnung des Fahrpreises.
4.11. Bolt Taxi Austria kann den Fahrpreis für einen bestimmten abgeschlossenen Auftrag anpassen, wenn wir einen Verstoß feststellen oder wenn ein technischer Fehler festgestellt wird, der sich auf den endgültigen Fahrpreis auswirkt. Bolt Taxi Austria kann dem Passagier den Fahrpreis auch ganz oder teilweise zurückerstatten, wenn Bolt Taxi Austria einen begründeten Verdacht auf Betrug hat oder eine Beschwerde des Passagiers auf einen Verstoß des Flottenpartners/Fahrers hinweist. Bolt Taxi Austria sollte sein Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Fahrpreises nur in angemessener und begründeter Weise ausüben.
4.12. Der Passagier kann den Taxidienst direkt in bar oder per In-App Zahlung bezahlen. Wenn der Passagier den Fahrpreis direkt an den Fahrer zahlt, so hat der Fahrer den Fahrpreis zu kassieren und dem Passagier die Quittung aus der Registrierkasse [vgl. 4.20] gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuhändigen. Wenn der Fahrer dies unterlässt, darf Bolt Taxi Austria den Zugang des Flottenpartners zu den Bolt Konten und Bolt Apps aussetzen. Bezahlt der Fahrgast den Fahrpreis an den Fahrer über die In-App Zahlung, erstellt Bolt Taxi Austria für den Flottenpartner eine Rechnung und leitet diese an den Fahrgast weiter[vgl. 4.19].
4.13. Bolt Taxi Austria übernimmt keine Verantwortung, wenn der Passagier sich weigert, den Fahrpreis zu zahlen. In einem solchen Fall sollte sich der Flottenpartner/Fahrer an die zuständigen Behörden wenden, während Bolt Taxi Austria dem Passagier eine Mahnung über den geschuldeten Betrag zukommen lassen kann. Bolt Taxi Austria ist nicht verpflichtet, den vom Passagier nicht bezahlten Fahrpreis zu erstatten. Wenn die Fahrgäste im Fahrzeug nicht bereit sind, den Fahrpreis für die Erbringung des Taxidienstes zu zahlen, wird der Fahrpreis von dem Passagier entrichtet, der die Erbringung des Taxidienstes bestellt hat. Wenn der Passagier die Zahlung des Fahrpreises berechtigterweise mit der Begründung verweigert, dass die in der Bolt App gemachten Angaben nicht korrekt sind, wird Bolt Taxi Austria diese Kosten nicht erstatten.
4.14. In jedem Fall wird dem Passagier nach jeder erfolgreichen Erbringung von Taxidiensten eine Zusammenfassung zugesandt, die folgende Informationen enthält: Firmenname des Flottenpartners, Geschäftssitz, Vor- und Nachname des Fahrers, ein Foto des Fahrers, Taxilizenznummer (falls zutreffend), Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum, Uhrzeit, Start- und Zielort, Dauer und Länge, Fahrpreis und eventuelles Trinkgeld für die Erbringung von Taxidiensten.
4.15. Der Passagier kann einen über die Bolt App angeforderten Taxidienst stornieren. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen kann dem Passagier eine Gebühr für die Wartezeit und/oder eine Stornogebühr berechnet werden. Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale übernehmen jedoch keine Haftung für die Einziehung solcher Gebühren.
4.16. Wenn ein Passagier oder seine Mitfahrer im Rahmen der Erbringung von Taxidiensten das Fahrzeug oder dessen Einrichtung fahrlässig beschädigen (u.a. durch Verunstaltung oder Verschmutzung des Fahrzeugs oder durch Verursachung von Gestank), hat der Flottenpartner/Fahrer das Recht, von dem Passagier die Zahlung einer Strafe von bis zu 50 EUR zu verlangen und den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu fordern. Wenn der Passagier nicht mit der Zahlung der Strafe und/oder der Entschädigung des Schadens einverstanden ist, muss Bolt Taxi Austria innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden (unter Beifügung von Bildern oder anderen angemessenen Beweisen für den Schaden) und wir werden dann versuchen, die Strafe und/oder die entsprechenden Kosten vom Passagier einzutreiben. Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale übernehmen jedoch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Reinigung oder Wartung des Fahrzeugs, die vom Passagier oder seinen Mitreisenden verursacht wurden.
4.17. Der Flottenpartner und der Fahrer erkennen hiermit an, dass sie verpflichtet sind, allen steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus den geltenden Gesetzen im Zusammenhang mit der Erbringung von Taxidiensten ergeben, in vollem Umfang nachzukommen, einschließlich (i) der Entrichtung von Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer, Sozialversicherungssteuer oder jeder anderen anwendbaren Steuer, einschließlich der Körperschafts- und Gewinnsteuer, und (ii) der Erfüllung aller Arbeitnehmer- und Steuerregistrierungspflichten (einschließlich der Erlangung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), wie sie nach dem geltenden Recht erforderlich sind. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Flottenpartners, Bolt Taxi Austria alle relevanten Steuerinformationen, einschließlich (unter anderem) der UID-Nummern, mitzuteilen. Für den Fall, dass die Steuerbehörde einen gültigen Antrag auf Auskunft über die Aktivitäten eines bestimmten Flottenpartners/Fahrers an uns richtet, können wir der Steuerbehörde die Informationen über diese Aktivitäten in dem Umfang zur Verfügung stellen, der in den gültigen Rechtsakten festgelegt ist. Darüber hinaus ist der Flottenpartner/Fahrer verpflichtet, alle geltenden Steuervorschriften einzuhalten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Taxidiensten gelten können. Der Flottenpartner verpflichtet sich hiermit, Bolt Taxi Austria alle staatlichen Gebühren, Forderungen, Zahlungen, Bußgelder oder sonstigen steuerlichen Verpflichtungen zu erstatten, die Bolt Taxi Austria im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der sich aus den geltenden Steuervorschriften ergebenden Verpflichtungen durch den Flottenpartner/Fahrer entstehen (einschließlich der Zahlung der Einkommensteuer und der Sozialsteuer).
4.18. Der Flottenpartner und der Fahrer erkennen hiermit an, dass Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale berechtigt sind, den zuständigen Steuerbehörden alle Informationen mitzuteilen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gegenleistungen, die dem Flottenpartner im Zusammenhang mit den über die Bolt App ausgeführten Tätigkeiten gezahlt oder gutgeschrieben werden. Wenn der Flottenpartner die in der oben genannten Richtlinie geforderten Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist Bolt Taxi Austria berechtigt, (i) das Bolt Flottenpartnerkonto zu kündigen, (ii) den Flottenpartner daran zu hindern, sich erneut auf der Website anzumelden, und (iii) die Auszahlung der Fahrpreise an den Flottenpartner zurückzuhalten, solange der Flottenpartner die geforderten Informationen nicht zur Verfügung stellt.
4.19. Bolt Taxi Austria oder beauftragte Dritte haben das Recht, im Namen des Flottenpartners Rechnungen an die Passagiere für die Entschädigung von Fahrpreisen, Vertragsstrafen oder anderen von Bolt Taxi Austria vermittelten Gebühren auszustellen. Die Rechnung wird über das Bolt Flottenpartnerkonto zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Flottenpartners/Fahrers, die Rechnungen wöchentlich zu überprüfen, und der Flottenpartner/Fahrer muss Bolt Taxi Austria unverzüglich informieren, wenn ein Fehler vorliegt.
4.20. Der Flottenpartner und seine Fahrer müssen in der Lage sein, Barzahlungen des Fahrpreises anzunehmen, und er ist verpflichtet, diese Zahlungen über gesetzeskonforme Registrierkassen abzuwickeln. Die Flottenpartner und ihre Fahrer sind allein dafür verantwortlich, dass die geltenden Rechtsvorschriften für Barzahlungen eingehalten werden.
4.21. Passagiere können die Möglichkeit erhalten, dem Flottenpartner/Fahrer nach erfolgreicher Erbringung des Taxidienstes ein Trinkgeld zu geben. Der Passagier kann das Trinkgeld nur über die von der Bolt App zur Verfügung gestellten Mittel geben. Das Trinkgeld hat keinen Einfluss auf die Höhe der Bolt Gebühren und Bolt Taxi Austria wird keine Bolt Gebühr auf das vom Passagier gezahlte Trinkgeld erheben. Der Flottenpartner/Fahrer ist verpflichtet, alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Trinkgeld ergeben, vollständig zu erfüllen. Bolt Taxi Austria kann den maximalen Wert eines Trinkgeldes nach eigenem Ermessen begrenzen.
4.22. Wenn eine der Informationen, die der Flottenpartner/Fahrer Bolt Taxi Austria oder der Bolt Zentrale zur Verfügung stellt, nach geltendem Recht als rechtswidriger Inhalt gilt oder anderweitig gegen diese AGB verstößt, behält sich Bolt Taxi Austria das Recht vor,:
(i) solche Inhalte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder zu degradieren,
(ii) alle Ihnen zustehenden Zahlungen auszusetzen, zu beenden oder einzuschränken,
(iii) die Bolt Dienste ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, und/oder
(iv) Ihre Bolt Konten auszusetzen oder zu schließen.
4.23. Alle Inhalte, die von Flottenpartnern/Fahrern auf die Websites und/oder die Bolt APP hochgeladen werden, unterliegen der alleinigen Verantwortung des Flottenpartners/Fahrers, und weder Bolt Taxi Austria noch die Bolt Zentrale sind verpflichtet, diese Inhalte aktiv zu überwachen oder zu überprüfen. Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale sind jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen und nach Erhalt einer Benachrichtigung und/oder Anordnung über das Vorhandensein solcher Inhalte auf den Websites und/oder der Bolt APP vermeintlich illegale Inhalte zu entfernen. Sollte der Flottenpartner/Fahrer mit der Entscheidung von Bolt Taxi Austria oder der Bolt Zentrale über die Entfernung des Inhalts nicht einverstanden sein, ist der Flottenpartner/Fahrer allein dafür verantwortlich, im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens von Bolt zusätzliche Informationen zu liefern, warum der Inhalt nicht illegal oder unvereinbar mit diesen AGB ist.
4.24. Um die Sicherheit auf der Website und/oder in der Bolt App zu gewährleisten, ist es dem Flottenpartner/Fahrer nicht gestattet, verbotene Gegenstände bei der Nutzung der Bolt App und der Bolt Dienste mitzuführen, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen etwas anderes vor. Der Flottenpartner/Fahrer kann die Erbringung der Taxidienste an den unbefugten Besitzer der Verbotenen Gegenstände verweigern. Bolt Taxi Austria kann die Bereitstellung der Bolt Dienste für den Flottenpartner und gegebenenfalls für die im Namen des Flottenpartners handelnden Fahrer, die diesen Abschnitt dieser AGB und die geltenden Gesetze nicht einhalten, jederzeit einstellen und die unerlaubte Verwendung der Verbotenen Gegenstände den Behörden melden. Zu den Verbotenen Gegenständen gehören unter anderem:
4.24.1. Schusswaffen und deren Teile, Munition, Nahkampfwaffen, andere speziell für Angriff und Verteidigung entwickelte Gegenstände;
4.24.2. entzündliche, brennbare, explosive und radioaktive oder andere ionisierende Stoffe, Munition, Gas, infektiöse, giftige oder ätzende Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Umwelt darstellen können;
4.24.3. Drogen und andere psychotrope Substanzen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer besonderen Kontrolle unterliegen;
4.24.4. alle anderen Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist und die nicht ohne zusätzliche Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen befördert werden dürfen.
5. BOLT GEBÜHREN
5.1. Um die Bolt Dienste zu nutzen, muss der Flottenpartner eine Bolt Gebühr an Bolt Taxi Austria zahlen. Die Bolt Gebühr wird auf der Grundlage des Fahrpreises für jeden vom Flottenpartner/Fahrer abgeschlossenen Auftrag für einen Taxidienst gezahlt. Die Höhe der Bolt Gebühren wird dem Flottenpartner per E-Mail, über die Bolt App, das Bolt Flottenpartnerkonto oder auf anderem Wege mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass sich die zu berechnenden Bolt Gebühren von Zeit zu Zeit ändern können, und zwar unter Berücksichtigung der Grundsätze der dynamischen Preisgestaltung für Provisionen, die (i) das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach dem Taxidienst, (ii) die Merkmale der bestellten Fahrt und (iii) die Bedingungen der geltenden Kampagnen berücksichtigen. Der Satz der Bolt Gebühren darf den höchsten Satz der Bolt Gebühren, den wir Ihnen mitgeteilt haben, nicht überschreiten. Wir können jedoch den geltenden Höchstsatz der Bolt Gebühren jederzeit erhöhen, indem wir Sie vorher informieren.
5.2. Der Flottenpartner muss die Bolt Gebühren und andere Gebühren innerhalb der in den zugrundeliegenden Rechnungen von Bolt Taxi Austria angegebenen Zahlungsfristen bezahlen, die nicht kürzer als sieben (7) Tage sein dürfen. Wenn der Flottenpartner mit der Zahlung der Bolt Gebühren in Verzug ist, muss er eine Verzugsgebühr von 0,05% (null Komma vier Prozent) des unbezahlten Betrags pro Tag zahlen. Der Flottenpartner muss alle Kosten übernehmen, die Bolt Taxi Austria im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen entstehen.
6. IN-APP ZAHLUNGEN
6.1. Passagiere können die Taxidienste über Karten, Mobilfunkabrechnung und andere Zahlungsarten (Bolt Business, Bolt Balance etc.) direkt in der Bolt App bezahlen (vgl. In-App Zahlung). Die Fahrpreise des Flottenpartners, einschließlich etwaiger Steuern oder sonstiger vom Passagier gezahlter Gebühren, werden über die In-App Zahlung eingezogen. Sie erkennen an, dass in diesem Fall die Zahlungsverpflichtung des Passagiers gegenüber dem Flottenpartner/Fahrer, die sich aus einem über die Bolt App abgeschlossenen Vertrag ergibt, als erfüllt gilt, wenn die entsprechende Zahlung durch den Passagier über die In-App Zahlung erfolgt. und eine solche Zahlung gilt als eine Zahlung, die direkt an den Flottenpartner erfolgt.
6.2. Der Flottenpartner/Fahrer darf die Zahlung durch den Passagier über die In-App Zahlung nicht verweigern oder den Passagier gegen die Nutzung der In-App Zahlung beeinflussen. Weigert sich der Flottenpartner / Fahrer ohne triftigen Grund, eine In-App Zahlung zu akzeptieren, ist Bolt Taxi Austria berechtigt, dem Flottenpartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Euro für jede Verweigerung in Rechnung zu stellen und/oder das Recht des Flottenpartners / Fahrers zur Nutzung der Bolt Dienste im Falle eines solchen wiederholten Verhaltens auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
6.3. Bolt Taxi Austria behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Promotionsinitiativen zu Gunsten der Passagiere zu ergreifen. Der Flottenpartner/Fahrer erklärt sich damit einverstanden, an solchen Initiativen teilzunehmen. Der Flottenpartner/Fahrer ist verpflichtet, Promotionscodes nur dann zu akzeptieren, wenn der Passagier den Code bei der In-App Zahlung anwendet. Die Promotionscodes dürfen nicht auf bar bezahlte Fahrten angewendet werden. Wenn der Verdacht besteht, dass die Verwendung von Promotionscodes (falls vorhanden) betrügerisch oder illegal ist oder von einem Flottenpartner/Fahrer im Widerspruch zu der Vereinbarung über die Verwendung von Promotionscodes verwendet wird, kann der Promotionscode annulliert werden und der ausstehende Betrag wird von Bolt Taxi Austria nicht an den Flottenpartner/Fahrer zurückerstattet.
6.4. Die auf dem Bolt Flottenpartnerkonto eingegangenen In-App Zahlungen werden in regelmäßigen Abständen, wie unter dem Relevanzzeitraum - beginnend am Montag, 0.00 Uhr, und endend am Sonntag, 23.59 Uhr, jede Woche - ausgewiesen, per Banküberweisung auf das vom Flottenpartner angegebene Bankkonto überwiesen, und zwar bis zum vierten Tag der Woche, die auf den Relevanzzeitraum folgt, jedoch nicht länger als 14 (vierzehn) Tage nach dem Ende des Relevanzzeitraums. Alle Provisionen, Gebühren, Kosten und sonstigen Rechtsansprüche, die sich aus dem geltenden Recht oder dem Vertrag ergeben, werden von dem an den Flottenpartner zu überweisenden Betrag abgezogen. Wenn der Flottenpartner eine Überprüfung der In-App Zahlung beantragt, kann die Überweisung fälliger Beträge nach Abschluss dieser Überprüfung erfolgen.
6.5. Der Flottenpartner ist berechtigt, die Berichte über In-App Zahlungen im Bolt Flottenpartnerkonto oder in der Bolt App einzusehen. Die Berichte zeigen den Betrag der in der Vorwoche vermittelten In-App Zahlungen sowie die für die Bolt Gebühren relevanten einbehaltenen Beträge.
6.6. Bolt Taxi Austria ist nicht verpflichtet, dem Flottenpartner den vom Passagier geschuldeten Fahrpreis zu zahlen, wenn die In-App Zahlung fehlgeschlagen ist, weil die Kreditkarte oder eine andere Zahlungsart des Passagiers storniert wurde oder aus anderen Gründen nicht erfolgreich war. In einem solchen Fall unterstützt Bolt Taxi Austria den Flottenpartner dabei, den vom Passagier geschuldeten Fahrpreis anzufordern und an den Flottenpartner zu überweisen, sobald der Passagier die angeforderte Zahlung abgeschlossen hat.
6.7. Vor der Erbringung der Taxidienste muss der Flottenpartner/Fahrer überprüfen, ob der Dienst tatsächlich für den richtigen Passagier erbracht wird oder ob der Passagier ausdrücklich bestätigt hat, dass er anderen Passagieren die Fahrt unter seinem Konto erlaubt. Wenn dem Flottenpartner/Fahrer bei der Identifizierung des Passagiers ein Fehler unterläuft und die In-App Zahlung einer Person in Rechnung gestellt wird, die die Taxidienste nicht für andere Passagiere erbracht oder genehmigt hat, dann erstattet Bolt Taxi Austria dieser Person den Fahrpreis. In diesem Fall hat der Flottenpartner/Fahrer keinen Anspruch auf seinen Anteil des Fahrpreises. Darüber hinaus ist Bolt Taxi Austria berechtigt, dem Flottenpartner/Fahrer für jede zu Unrecht vorgenommene In-App Zahlung eine Vertragsstrafe von bis zu 10 EUR in Rechnung zu stellen.
6.8. Der Flottenpartner/Fahrer ist verpflichtet, Bolt Taxi Austria über alle wesentlichen Umstände zu informieren, die sich auf die Einziehung und Verteilung der per In-App Zahlung gezahlten Fahrpreise auswirken können, sowie über alle Fälle, in denen der Flottenpartner/Fahrer der Meinung ist, dass die entsprechenden Gelder nicht ordnungsgemäß eingegangen sind.
6.9. Die über die In-App Zahlung gezahlten Fahrpreise oder Trinkgelder können von den Beträgen abgezogen werden, die der Flottenpartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Bolt App und der Bolt Dienste an Bolt Taxi Austria zu zahlen hat (d.h. Bolt Gebühren und Bußgelder). Bolt Taxi Austria kann alle finanziellen Forderungen an den Flottenpartner mit finanziellen Forderungen, die der Flottenpartner gegenüber Bolt Taxi Austria hat, verrechnen.
6.10. Wenn eine Überweisung des entsprechenden Betrages an Fahrpreisen oder Trinkgeldern an den Flottenpartner nicht möglich ist, weil der Flottenpartner/Fahrer seine Bankverbindung nicht in sein Bolt Flottenpartnerkonto und Bolt Fahrerkonto eingetragen hat oder die Bankverbindung falsch eingegeben wurde, werden diese Zahlungen 180 Tage lang zurückgehalten. Wenn der Bolt Partner/Fahrer Bolt Taxi Austria nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum, an dem der Anspruch auf diese Zahlungen entstanden ist, die korrekte Bankverbindung mitteilt, erlischt der Anspruch des Bolt Partners/Fahrers auf die Zahlung des Fahrpreises oder des noch nicht überwiesenen Trinkgeldes.
6.11. Wenn die Option zur Verfügung steht und der Passagier sich dafür entscheidet, das Trinkgeld direkt in der Bolt App zu geben, wird das Trinkgeld in Ihrem Namen zusammen mit den Fahrpreisen und anderen vom Passagier gezahlten Gebühren über die In-App Zahlung eingezogen. Wenn der Verdacht besteht, dass die Zahlung des Trinkgelds betrügerisch oder illegal ist, zu einem anderen Zweck als einer Zuwendung im Zusammenhang mit dem erbrachten Taxidienst erfolgt oder im Widerspruch zu diesen AGB steht, kann das Trinkgeld einbehalten werden.
7. KUNDENSUPPORT
Bolt Taxi Austria bietet den Flottenpartnern und Fahrern Unterstützung bei der Nutzung der Bolt Dienste. Bolt Taxi Austria hat das Recht, diese Dienste im Falle von Zahlungsverzug, aus welchem Grund auch immer, jederzeit einzustellen.
8. BEWERTUNG UND AKTIVITÄT
8.1. Um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten und den Fahrgästen zusätzliche Sicherheit zu geben, erkennen der Flottenpartner und der Fahrer hiermit an, dass die Passagiere Ihnen eine Bewertung geben und ein Feedback zur Qualität der erbrachten Taxidienste hinterlassen können. Die Durchschnittsbewertung wird mit dem Bolt Fahrerkonto verknüpft und kann Passagieren, die über die Bolt App Taxidienste anfordern, zugänglich gemacht werden. Vom Passagier wird erwartet, dass er die Bewertungen und Kommentare nach bestem Wissen und Gewissen abgibt, und wenn eine Bewertung oder ein Kommentar nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, kann eine solche Bewertung oder ein solcher Kommentar nicht in die Berechnung der Bewertung einfließen.
8.2. Zusätzlich zur Bewertung werden im Bolt Fahrerkonto das Aktivitätsniveau der Bolt Partner und Fahrer sowie die entsprechenden Aktivitätswerte angezeigt, die auf der Annahme, Ablehnung, Nichtbeantwortung und Erledigung von Taxidienst-Anfragen basieren, um den Bolt Partnern bei der Bewertung ihrer Fahrer zu helfen.
8.3. Die Bewertungen, wie oben beschrieben, werden von uns nicht als alleinige Grundlage für die Beendigung des Vertrags verwendet.
9. MARKTANALYSE UND KAMPAGNEN
9.1. Bolt Taxi Austria kann dem Flottenpartner/Fahrer über die Bolt App, die Bolt Konten, per SMS, E-Mail oder auf anderem Wege Marktübersichten zusenden, um besser zu erkennen, wann der Bedarf der Passagiere am größten ist. Bitte beachten Sie, dass es sich bei solchen Marktanalysen lediglich um Empfehlungen handelt, die für keine der Parteien eine Verpflichtung darstellen. Da jede angebotene Markteinschätzung auf früheren Statistiken beruht, können wir nicht garantieren, dass die tatsächliche Marktsituation diese widerspiegelt.
9.2. Bolt Taxi Austria kann auch Kampagnen anbieten, bei denen wir ein Mindesteinkommen garantieren, wenn der Flottenpartner/Fahrer Taxidienste innerhalb eines bestimmten Zeitraums, an einem bestimmten Ort oder nach anderen von Bolt Taxi Austria festgelegten Kriterien erbringt. Wenn das festgelegte Mindesteinkommen nicht erreicht wird, werden wir die Lücke ausgleichen. Die spezifischen Anforderungen und Bedingungen werden Ihnen über die Bolt App, das Bolt Fahrerkonto, per SMS, E-Mail oder auf anderem Wege mitgeteilt. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht vor, in jedem Fall nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob, wann und welchem Flottenpartner und/oder Fahrer wir solche Kampagnen zur Verfügung stellen. Wenn wir einen begründeten Verdacht auf betrügerische Aktivitäten des Flottenpartners/Fahrers haben, können wir alle anwendbaren Tarife einbehalten, bis der Betrugsverdacht ausgeräumt ist.
9.3. Bolt Taxi Austria kann gelegentlich verschiedene Kampagnen durchführen, um die Bolt Dienste zu bewerben. Bolt Taxi Austria kann sich bereit erklären, einen Teil des Fahrpreises im Namen des Passagiers zu zahlen, wodurch der Fahrpreis für den Flottenpartner unverändert bleibt. Bolt Taxi Austria kann alle fälligen Beträge an den Flottenpartner mit den Bolt Gebühren verrechnen.
10. BEZIEHUNG ZWISCHEN FLOTTENPARTNERN, FAHRERN, BOLT TAXI AUSTRIA UND DEN PASSAGIEREN
10.1. Der Flottenpartner/Fahrer erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass Bolt Taxi Austria als Vermittler von Taxifahrten auftritt, der Passagiere mit Flottenpartnern/Fahrern verbindet, um den Passagieren zu helfen, sich effizienter in der Stadt zu bewegen, und dass Bolt Taxi Austria in keiner Weise Taxidienste anbietet. Der Flottenpartner/Fahrer erkennt an, dass der Flottenpartner die Taxidienste auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags mit den Passagieren erbringt und dass der Flottenpartner die Taxidienste als wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit erbringt.
10.2. Es wird davon ausgegangen, dass der Flottenpartner und der Passagier durch einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Taxidiensten für die Passagiere gebunden sind, an dem Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale oder Bolt Partner nicht beteiligt sind.
10.3. Der Flottenpartner/Fahrer erklärt hiermit ausdrücklich, dass das Verhältnis zwischen dem Flottenpartner/Fahrer und Bolt Taxi Austria, Bolt Head Office und Bolt Partnern kein Arbeitsverhältnis ist und dass zwischen dem Flottenpartner/Fahrer und Bolt Taxi Austria, Bolt Head Office, Bolt Partnern kein Arbeitsverhältnis entstehen wird. Die Parteien sind sich auch darüber einig, dass zwischen dem Flottenpartner/Fahrer und Bolt Taxi Austria, Bolt Head Office und Bolt Partnern kein Joint Venture, keine Partnerschaft und keine gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen besteht. Der Flottenpartner/Fahrer darf nicht als Angestellter, Agent oder Vertreter von Bolt Taxi Austria, Bolt Head Office, Bolt Partner oder deren verbundenen Unternehmen auftreten oder handeln oder Bolt Taxi Austria, Bolt Head Office, Bolt Partner an einen Vertrag binden.
10.4. Wenn der Fahrer aufgrund der Anwendung geltender zwingender Gesetze oder aus anderen Gründen als Angestellter von Bolt Taxi Austria oder einem mit Bolt Taxi Austria verbundenen Unternehmen gilt, verpflichtet sich der Flottenpartner/Fahrer, Bolt Taxi Austria von allen Ansprüchen juristischer oder natürlicher Personen, Einrichtungen, Aufsichts- oder Regierungsbehörden freizustellen, die auf einer solchen stillschweigenden Beschäftigung beruhen.
10.5. Der Flottenpartner/Fahrer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bolt Taxi Austria an Dritte abtreten.
10.6. Der Flottenpartner erkennt an, dass Bolt Taxi Austria die Erbringung von Taxidiensten durch den Flottenpartner/Fahrer nicht kontrolliert oder leitet. Der Flottenpartner hat das alleinige Recht zu entscheiden, wann und wie lange die Bolt App genutzt wird. Der Flottenpartner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es in seinem alleinigen Ermessen liegt, ob, wie, wann und in welchem Umfang er seine Dienstleistungen erbringt oder sich anderweitig an anderen geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten beteiligt.
10.7. Der Fahrer unterliegt, falls er vom Flottenpartner angestellt oder unter Vertrag genommen wurde, den alleinigen Anweisungen des Flottenpartners.
11. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN & ZUGANG ZU DATEN
11.1. Die persönlichen Daten des Flottenpartners/Fahrers wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeuginformationen, Kennzeichen und standortbezogene Informationen werden vom Flottenpartner/Fahrer erhoben, damit die Bolt App und andere Bolt Dienste, soweit zutreffend, wie vorgesehen funktionieren können.
11.2. Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale haben Zugang zu allen personenbezogenen Daten und anderen Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Bolt Dienste bereitgestellt oder erzeugt werden. Bolt Taxi Austria und die Bolt Zentrale werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten und alle geltenden Datenschutzhinweise und -gesetze einzuhalten, wenn diese Daten personenbezogene Daten enthalten. Sofern die geltenden Datenschutzbestimmungen und -gesetze nichts anderes vorsehen, behält Bolt auch nach Beendigung der Vereinbarung zwischen Ihnen und uns Zugang zu diesen Daten.
11.3. Die Flottenpartner und ihre Fahrer haben Zugriff auf personenbezogene und andere Daten, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Bolt Dienste zur Verfügung gestellt haben oder die im Rahmen des Bolt Flottenpartnerkontos und/oder des Bolt Fahrerkontos über die Bolt App generiert wurden, soweit diese den Flottenpartnern/Fahrern zur Verfügung gestellt werden. Die Flottenpartner und Fahrer werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten und die geltenden Datenschutzhinweise und -gesetze einzuhalten, solange und soweit diese Daten personenbezogene Daten von Passagieren enthalten.
11.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzhinweisen, die unter https://bolt.eu/privacy/ verfügbar sind.
12. HAFTUNG
12.1. Die Bolt Dienste, die Bolt App und die Bolt Konten werden wie besehen und wie verfügbar zur Verfügung gestellt. Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass der Zugang zur Bolt App / zu den Bolt Konten ununterbrochen und fehlerfrei ist. Da die Nutzung der Bolt App zum Anfordern von Taxidiensten vom Verhalten der Passagiere abhängt, garantiert Bolt Taxi Austria nicht, dass die Nutzung der Bolt App / Bolt Konten durch den Fuhrparkbetreiber / Fahrer zu einer Anforderung von Taxidiensten führt. Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner haften weder für das ordnungsgemäße Funktionieren der Bolt App / Bolt Konten noch für etwaige Verluste oder Schäden, die sich daraus ergeben könnten.
12.2. Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale, die Bolt Partner und/oder ihre Vertreter, Direktoren und Angestellten haften nicht, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, für Verluste oder Schäden, Haftungen oder Ausgaben (einschließlich Gebühren, Strafen, Anwaltskosten usw. ), die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Bolt App und/oder Bolt Konten und/oder Bolt Dienste ergeben, (ii) dem Verstoß des Flottenpartners/Fahrers gegen die Vereinbarung oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, (iii) der Verletzung der Rechte Dritter durch den Flottenpartner/Fahrer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
12.2.1. direkte oder indirekte Sachschäden, finanzielle oder monetäre Verluste;
12.2.2. Verlust von Gewinn oder erwarteten Einsparungen;
12.2.3. Verlust von Geschäften, Verträgen, Kontakten, Firmenwert, Ruf und jeglicher Verlust, der aus der Unterbrechung des Geschäftsbetriebs entstehen kann;
12.2.4. Verlust oder Ungenauigkeit von Daten;
12.2.5. Kosten, Strafen oder Bußgelder von staatlichen Behörden; und
12.2.6. jede andere Art von Verlust oder Schaden.
12.3. Die finanzielle Haftung von Bolt Taxi Austria im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist auf 500 EUR pro Flottenpartner begrenzt. Der Flottenpartner hat nur dann das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn Bolt Taxi Austria diese Vereinbarung vorsätzlich verletzt hat.
12.4. Um jeden Zweifel auszuschließen, garantiert Bolt Taxi Austria nicht für den Erhalt von Anfragen des Passagiers und kann in keiner Weise als im Namen des Passagiers handelnd angesehen werden.
12.5. Bolt Taxi Austria haftet nicht für die Handlungen oder Unterlassungen von Passagieren oder Mitfahrern, die die Bolt App nutzen, und haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Flottenpartner/Fahrer oder dem Fahrzeug durch die Handlungen oder Unterlassungen der Passagiere oder Mitfahrer entstehen.
12.6. Der Flottenpartner/Fahrer haftet in vollem Umfang für Verstöße gegen die Vereinbarung oder andere geltende Gesetze oder Vorschriften und muss diese Verstöße nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung von Bolt Taxi Austria oder einer Behörde unverzüglich abstellen und beheben. Der Flottenpartner/Fahrer hält Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner schadlos für alle direkten und/oder indirekten Verluste und/oder Schäden, Gewinneinbußen, Kosten, Strafen und Bußgelder, die Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner im Zusammenhang mit dem Verstoß des Flottenpartners/Fahrers gegen den Vertrag und andere anwendbare Gesetze und Vorschriften erleiden könnten. Macht der Passagier Ansprüche gegen Bolt Taxi Austria, Bolt Zentrale oder Bolt Partner im Zusammenhang mit der Erbringung von Taxidiensten durch den Flottenpartner/Fahrer geltend, so hat der Flottenpartner dem Geschädigten diesen Schaden innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Eingang der entsprechenden Anforderung von Bolt Taxi Austria, Bolt Zentrale oder Bolt Partner beim Flottenpartner in voller Höhe zu ersetzen. Sollte Bolt Taxi Austria berechtigt sein, Ansprüche gegen den Flottenpartner/Fahrer geltend zu machen, so hat der Flottenpartner/Fahrer dem Geschädigten alle Rechtskosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Bewertung des Schadens und der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Entschädigung für solche Schäden entstehen.
12.7. Der Flottenpartner/Fahrer ist verpflichtet, alle steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Flottenpartners/Fahrers aus dem Vertrag oder der Erbringung von Taxidiensten entstehen können. Der Flottenpartner/Fahrer muss Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale und die Bolt Partner von allen Steuern, Zöllen, Abgaben, Forderungen und Strafen sowie von allen handelsbezogenen Strafen freistellen, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerlichen und/oder handelsrechtlichen Verpflichtungen des Flottenpartners/Fahrers ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sozialversicherungssteuer).
12.8. Der Flottenpartner ist allein dafür verantwortlich, dass alle Fahrer, die in seinem Namen Taxidienste erbringen, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie die Vereinbarung über den Betrieb und die Nutzung des gewählten Transportmittels (z.B. Konzessionen, Versicherungen usw.) einhalten und sicherstellen, dass diese eingehalten werden, einschließlich aller geltenden Verbrauchergesetze.
13. WIRKUNG, AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
13.1. Die in diesen AGB ausdrücklich genannten Bedingungen treten in Kraft, sobald der Flottenpartner / Fahrer den Anmeldeantrag eingereicht und von Bolt Taxi Austria akzeptiert hat. Alle anderen Bedingungen, Richtlinien und Dokumente, die einen integralen Bestandteil der Vereinbarung darstellen, treten in Kraft, sobald das entsprechende Dokument oder die entsprechende Nachricht dem Flottenpartner/Fahrer zur Verfügung gestellt wurde und der Flottenpartner/Fahrer mit der Erbringung von Taxidiensten über die Bolt App / Bolt Konten beginnt oder diese fortsetzt.
13.2. Der Flottenpartner kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er Bolt Taxi Austria mindestens 7 (sieben) Tage im Voraus benachrichtigt, wodurch das Recht des Flottenpartners / Fahrers auf die Nutzung der Bolt Konten, der Bolt App und gegebenenfalls anderer Bolt Dienste endet.
13.3. Bolt Taxi Austria kann diese Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen kündigen. Die Kündigungsfrist gilt nicht und die Kündigung wird sofort wirksam, wenn Bolt Taxi Austria:
13.3.1. eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hat, den Vertrag in einer Weise zu kündigen, die es ihm nicht erlaubt, diese Kündigungsfrist einzuhalten
13.3.2. ein Kündigungsrecht aus einem zwingenden Grund nach geltendem Recht ausübt;
13.3.3. nachweisen kann, dass der Flottenpartner (auch durch seine Fahrer) wiederholt gegen eine der anwendbaren Bestimmungen des Vertrags verstoßen hat.
13.3.4. oder wenn der Flottenpartner zahlungsunfähig geworden ist oder ein Liquidations- oder Konkursverfahren oder ein Verfahren ähnlicher Art eingeleitet hat.
13.4. Bolt Taxi Austria kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und/oder den Zugang zur Bolt App, den Bolt Konten und den Bolt Diensten ohne Vorankündigung aussetzen, wenn (i) eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung vorliegt, (ii) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen wird, (iii) Bolt Taxi Austria, die Bolt Zentrale oder die Bolt Partner verunglimpft werden oder (iv) der Marke, dem Ruf oder dem Geschäft von Bolt Schaden zugefügt wird, sowie (v) bei Beschwerden von Passagieren, die Bolt Taxi Austria nach eigenem Ermessen festlegt. Bolt Taxi Austria kann außerdem nach eigenem Ermessen dem Flottenpartner, den Fahrern und jedem Fahrzeug die Registrierung eines neuen Kontos untersagen.
Wenn Bolt Taxi Austria die Nutzung der Bolt App, der Bolt Konten und/oder der Bolt Dienste durch den Flottenpartner oder einen Fahrer vorübergehend oder dauerhaft einschränkt, aussetzt oder kündigt, wird Bolt Taxi Austria dem Flottenpartner vor oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Einschränkung oder Aussetzung oder zum Zeitpunkt der Kündigung eine Begründung zukommen lassen.
Die Begründung enthält die spezifischen Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts von Mitteilungen Dritter, die zur Aussetzung oder Beendigung geführt haben, sowie einen Verweis auf die in den oben genannten Klauseln genannten Gründe.
Bolt Taxi Austria ist nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, wenn es gesetzlich oder aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet ist, oder wenn Bolt Taxi Austria nachweisen kann, dass der Flottenpartner oder einer seiner Fahrer wiederholt gegen die geltenden Bestimmungen und Bedingungen verstoßen hat, was zu einer fristlosen Kündigung der Vereinbarung führt (auch im Falle eines wesentlichen Verstoßes).
Die Beendigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf::
• alle aufgelaufenen Rechte einer der Parteien, einschließlich des Rechts, fällige, aber vor der Kündigung nicht gezahlte Zahlungen zu erhalten; oder
• Verpflichtungen, die gemäß dem Vertrag oder gemäß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den betreffenden Parteien ausdrücklich die Kündigung überdauern sollen.
13.5. Bolt Taxi Austria kann den Zugang des Flottenpartners/Fahrers zur Bolt APP, den Bolt Konten und allen anderen anwendbaren Bolt Diensten während des Untersuchungszeitraums sofort aussetzen, wenn wir einen Verstoß gegen die Vereinbarung oder betrügerische Aktivitäten vermuten. Die Zugangssperre wird aufgehoben, sobald die Untersuchung diesen Verdacht widerlegt.
13.6. Zusätzliche Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen gemäß der EU-Verordnung über die Plattform für Unternehmen (2019/1150) sowie dem Gesetz über digitale Dienstleistungen (2022/2065) können gelten, wenn die Beendigung der Vereinbarung oder die Aussetzung des Zugangs zu den Bolt Konten und der Bolt App die Rechte des Flottenpartners beeinträchtigt, der die Bolt Dienste für die Erbringung von Taxidiensten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nutzt.
13.7. In Übereinstimmung mit den vorgenannten EU-Verordnungen hat der Flottenpartner das Recht, die Beendigung der Vereinbarung, die Aussetzung des Zugangs zu den Bolt Diensten oder andere angebliche Verstöße gegen die Verordnung gemäß den "Internen Regeln für das Beschwerdemanagement" anzufechten. Bolt Taxi Austria wird dem Flottenpartner die Möglichkeit geben, die Fakten und Umstände, die zu der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung geführt haben, in seinem internen Beschwerdeverfahren zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung aufgehoben, kann der Flottenpartner weiterhin auf die entsprechenden Bolt Dienste zugreifen, ohne dass der Zugriff auf persönliche oder andere Daten oder beides, die sich aus seiner vorherigen Nutzung der Bolt Konten, der Bolt App oder der Bolt Dienste ergeben, eingeschränkt wird. Weitere Informationen über unser internes Beschwerdemanagementsystem und darüber, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, finden Sie hier.
13.8. Bolt Taxi Austria ist berechtigt, für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden auszusetzen, die über das Interne Beschwerdebearbeitungssystem von Flottenpartnern/Fahrern eingereicht werden, die häufig Hinweise oder Beschwerden einreichen, die offensichtlich unbegründet sind. Bei der Beurteilung der Umstände für die Aussetzung berücksichtigt Bolt Taxi Austria Folgendes:
13.8.1. die absolute Anzahl der innerhalb eines Monats eingereichten Meldungen oder Beschwerden mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt oder offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden; und
13.8.2. den relativen Anteil der Hinweise und Beschwerden im Verhältnis zur Gesamtzahl der innerhalb eines Monats übermittelten Informationen oder Hinweise; und
13.8.3. die Schwere der missbräuchlichen Nutzung der Mechanismen für Benachrichtigungsaktionen; und
13.8.4. (falls zutreffend) die Absicht des Beschwerdeführers, offenkundig unbegründete Beschwerden einzureichen.
13.9. Um die Sicherheit auf der Website und der Bolt App zu gewährleisten, kann Bolt Taxi Austria einen Flottenpartner und/oder einen Fahrer, der für oder im Namen des Flottenpartners handelt, bitten, die Identität des Flottenpartners/Fahrers zu überprüfen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die Person, die die Bolt App nutzt, dieselbe Person ist, deren Daten bei der Registrierung angegeben wurden. Eine solche Person kann erst dann Taxidienste erbringen, wenn der Flottenpartner/Fahrer den Verifizierungsprozess bestanden hat. Wenn der Flottenpartner/Fahrer den Verifizierungsprozess nicht besteht, kann das Bolt Flottenpartnerkonto und/oder Bolt Fahrerkonto der betreffenden Person je nach den Umständen ausgesetzt oder gekündigt werden.
14. ÄNDERUNGEN
14.1. Bolt Taxi Austria behält sich das Recht vor, die Vereinbarung (einschließlich dieser AGB) jederzeit zu ändern, indem es die überarbeitete Version auf die Website (http://bolt.eu/legal/) hochlädt und Sie davon in Kenntnis setzt (z.B. per E-Mail, Bolt App oder Bolt Fahrerkonto oder Bolt Flottenpartnerkonto), wenn diese Änderungen nach vernünftiger Ansicht von Bolt Taxi Austria wesentlich sind.
14.2. Alle Änderungen, die sich auf die Rechte der Flottenpartner auswirken, werden dem Flottenpartner auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer Frist mitgeteilt, die angesichts der besonderen Umstände angemessen und verhältnismäßig ist und mindestens 15 Tage ab der Mitteilung beträgt, es sei denn:
14.2.1. Bolt Taxi Austria unterliegt einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, die eine Änderung dieser AGB in einer Weise erfordert, die es nicht erlaubt, die Vorankündigungsfrist einzuhalten;
14.2.2. eine sofortige Änderung erforderlich ist, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr im Zusammenhang mit Gesundheits-, Sicherheits- oder Cybersecurity-Risiken zu begegnen oder um die Bolt Dienste, Passagiere oder Flottenpartner vor Betrug, Malware, Spam oder Datenschutzverletzungen zu schützen;
14.2.3. Sie haben sich dafür entschieden, auf die Vorankündigungsfrist zu verzichten (z.B. Sie nutzen die Bolt Dienste nach Erhalt der Änderungsmitteilung weiter).
14.3. Wenn Sie mit den Änderungen der AGB oder anderen Bedingungen der Vereinbarung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem Sie die Nutzung der Bolt Dienste einstellen und Bolt Taxi Austria eine Kündigung zukommen lassen. Die Kündigung der Vereinbarung wird mit dem Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderung wirksam, sofern in Ihrer Kündigung nichts anderes vorgesehen ist. Die Nutzung der Bolt Dienste durch Sie und Ihre Fahrer am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung stellt Ihr Einverständnis dar, an die geänderten AGBs oder die Vereinbarung gebunden zu sein.
14.4. Der Flottenpartner ist in jedem Fall berechtigt, auf eine solche Kündigungsfrist durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung zu verzichten, außer im Falle von redaktionellen Änderungen.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
15.1. Diese AGB und die Vereinbarung unterliegen österreichischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und durchgesetzt.
15.2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können, sei es hinsichtlich des Bestehens, der Gültigkeit, der Auslegung, der Erfüllung, der Verletzung, der Beendigung oder anderweitig, werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Sollte die Streitigkeit, die sich aus dem Vertrag ergibt, nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, wird die Streitigkeit vor den Gerichten in Wien (Österreich) ausgetragen.
16. MITTEILUNGEN
16.1. Der Flottenpartner ist verpflichtet, Bolt Taxi Austria unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Flottenpartner, die Fahrer und/oder Fahrzeuge zu informieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Kontaktdaten in den Bolt Fahrerkonten) und dafür zu sorgen, dass alle in das Bolt Flottenpartnerkonto und das Bolt Fahrerkonto eingegebenen Daten oder Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.
16.2. Bolt Taxi Austria Kontaktinformationen: austria@bolt.eu.
16.3. Jede Mitteilung im Rahmen der Vereinbarung gilt als ausreichend, wenn sie (i) persönlich übergeben, (ii) per Kurier mit Zustellnachweis, (iii) per Einschreiben, (iv) per E-Mail oder (v) über das Bolt Flottenpartnerkonto oder die Bolt App verschickt wird.
16.4. Jede in Übereinstimmung mit dieser Klausel gesendete oder aufgegebene Mitteilung gilt als erhalten: (i) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger; (ii) bei Zustellung per Kurier an dem Datum, das der Kurier als das Datum angibt, an dem der Umschlag mit der Mitteilung an den Empfänger übergeben wurde; (iii) bei Versand per Einschreiben am 10; oder (v) bei Versand per E-Mail an dem Tag, an dem die Partei, die die E-Mail erhalten hat, den Erhalt der jeweiligen E-Mail bestätigt, oder am zweiten Tag nach dem Versand der E-Mail, sofern der Absender keine Fehlermeldung erhalten hat (die besagt, dass die E-Mail der Partei nicht zugestellt wurde) und die E-Mail am nächsten Kalendertag erneut versendet hat und keine ähnliche Fehlermeldung erhalten hat.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages für nicht durchsetzbar erklärt werden, werden die Parteien die betroffene Bestimmung durch eine durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der Absicht und dem wirtschaftlichen Effekt der fraglichen Bestimmung nahe kommt. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
17.2. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht aus dem Vertrag geltend zu machen, kann nicht als Verzicht auf dieses Recht gewertet werden.
17.3. Der gesamte Text der vorliegenden Vereinbarung wurde in deutscher und englischer Sprache verfasst, wobei beide Fassungen als verbindlich gelten, aber für rechtliche Zwecke ist der Text in englischer Sprache vorrangig auszulegen.
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