ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PERSONENBEFÖRDERUNGSUNTERNEHMER (VERKEHR MIT MIETWAGEN)

INHALTSVERZEICHNIS


Wirksam ab dem 15.02.2025

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

1.2 Vertragsschluss

2. Definitionen

3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers

3.1 Allgemeine Pflichten

3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

3.3 Verhaltenskodex (Code of Conduct)

4. Registrierung der Fahrer

5. Zugang zu den Bolt Services

5.1 Leistungen von Bolt

5.2 Nutzungsrechte

5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung

6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.2 Bolt Gebühren

6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.4 In-App Zahlungen

6.5 Zahlungen in bar

7. Verfügbarkeit, Haftung

7.1 Verfügbarkeit

7.2 Haftung

8. Laufzeit, Kündigung

9. Allgemeine Bestimmungen


Wirksam ab dem 15.02.2025


1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer (vgl. Ziff. 2.10) und Bolt Operations OÜ (mit Geschäftssitz in Vana-Lõuna tn 15, Tallinn 10134, Estland, eingetragen in Estland unter der Register-Nr.: 14532901) für die Nutzung der Bolt Services (vgl. Ziff. 2.6).

1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Vor der Nutzung der Bolt Services muss sich der

Personenbeförderungsunternehmer anmelden, indem er die angeforderten Informationen und Daten im Anmeldeantrag auf der Website von Bolt unter https://fleets.bolt.eu/signup vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellt und die erforderlichen Unterlagen hochlädt. Dabei gibt der Personenbeförderungsunternehmer u.a. an, ob er die Bolt Services als Einzelunternehmer (der Personenbeförderungsunternehmer fährt selbst als einziger Fahrer) oder als Mehrwagenunternehmer (d.h. für den Personenbeförderungsunternehmer fahren mindestens zwei Fahrer, wobei einer der Fahrer auch der Personenbeförderungsunternehmer selbst sein kann) nutzen möchte.

1.2.2 Durch Klicken auf die Schaltfläche „Anmelden“ am Ende des Anmeldeantrags stimmt der Personenbeförderungsunternehmer diesen AGB zu und erkennt sie an. Vor Betätigen der Schaltfläche "Anmelden" können Eingabefehler korrigiert werden, indem der Personenbeförderungsunternehmer über den „Zurück-Button“ seines Browsers wieder auf die vorherige Seite gelangt. Auf der Seite zur Dateneingabe kann der Personenbeförderungsunternehmer seinen eingegebenen Text durch Anklicken der entsprechenden Zeile und Löschen des eingegebenen Textes berichtigen.

1.2.3 Sofern der Anmeldeantrag sowie die erforderlichen Unterlagen vom Personenbeförderungsunternehmer zur Zufriedenheit von Bolt bereitgestellt bzw. hochgeladen worden sind, erhält der

Personenbeförderungsunternehmer eine Bestätigung per E-Mail, in welcher die Anmeldung aufgeführt wird, und es wird ein persönliches Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto zur Verfügung gestellt.

1.2.4 Ferner erhält der Personenbeförderungsunternehmer in der E-Mail nach Ziff. 1.2.3 oder in einer separaten E-Mail Informationen zu zusätzlichen Anforderungen (sofern vorhanden). Der Text der Vereinbarung wird von Bolt zudem intern unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze gespeichert. Die zusätzlichen Anforderungen nach dieser Ziff. 1.2.4 können sich insbesondere auf den Personenbeförderungsunternehmer, dessen Fahrer und/oder die eingesetzten Fahrzeuge beziehen. Dazu zählen beispielsweise die folgenden Anforderungen: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, der Genehmigung zur Personenbeförderung und/oder des Vorhandenseins eines GPS-gestützten Mobilgeräts.

1.2.5 Erst mit der Bestätigung per E-Mail nach Ziff. 1.2.3 (bzw. im Fall von zusätzlichen Anforderungen nach Ziff. 1.2.4 mit einer weiteren Bestätigung per Mail durch Bolt) wird die Vereinbarung (vgl. Ziff. 2.13) zwischen Bolt und dem Personenbeförderungsunternehmer abgeschlossen. Bolt behält sich die Möglichkeit einer vorzeitigen Annahme der Anmeldeantrags vor. Bolt gibt

dem Personenbeförderungsunternehmer bei bzw. unmittelbar nach Vertragsschluss die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

1.2.6 Die Annahme der Vereinbarung (vgl. Ziff. 2.13) durch Bolt ist für den Personenbeförderungsunternehmer Voraussetzung, um die Bolt Services zur Erbringung von eigenen Transportdienstleistungen nutzen zu dürfen.

1.2.7 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung zwischen Bolt und dem Personenbeförderungsunternehmer über die Nutzung der Bolt Services und damit im Zusammenhang stehende Leistungen finden ausschließlich die Regelungen der Vereinbarung (vgl. Ziff. 2.13), insbesondere diese AGB, Anwendung. Eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Personenbeförderungsunternehmers werden von Bolt ausdrücklich nicht akzeptiert.


2. Definitionen

2.1 App-Nutzer – bezeichnet eine Person, die die Bolt-App nutzt sowie gegebenenfalls die Transportdienstleistung des Personenbeförderungsunternehmers mit Hilfe der Bolt-App anfordert bzw. in Anspruch nimmt.

2.2 Bolt – bezeichnet die Bolt Operations OÜ mit Geschäftssitz in Vana-Lõuna tn 15, Tallinn 10134, Estland, eingetragen in Estland unter der Register-Nr.: 14532901.

2.3 Bolt-App – bezeichnet eine Smartphone-Anwendung, die App-Nutzer,

Personenbeförderungsunternehmer und deren Fahrer verbindet, wodurch AppNutzern die Möglichkeit eröffnet wird, Transportdienstleistungen des Personenbeförderungsunternehmers an dessen Betriebssitz bzw. in dessen Wohnung in Auftrag zu geben und anschießend vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder dessen Fahrern zu empfangen und die Transportdienstleistungen zu bezahlen; zugleich wird dem Personenbeförderungsunternehmer auf diese Weise eine Möglichkeit geboten, Transportdienstleistungen bereitzustellen, durchzuführen und zu verwalten.

2.4 Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto – bezeichnet ein Portal, welches die relevanten Informationen und Dokumente zur Nutzung der Bolt Services durch den jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen der Erbringung von Transportdienstleistungen enthält. Das Bolt PersonenbeförderungsunternehmerKonto ist über die Webseite https://fleets.bolt.eu mittels des dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer zugewiesenen Benutzernamens und Passworts zugänglich.

2.5 Bolt Gebühren – sind die Entgelte, die der Personenbeförderungsunternehmer für die Nutzung der Bolt Services an Bolt entrichtet.

2.6 Bolt Services – bezeichnet die ausschließlich auf die Vermittlung von Transportdienstleistungen zwischen App-Nutzern und

Personenbeförderungsunternehmern gerichteten Services, die Bolt anbietet, einschließlich der Bereitstellung und Wartung der Bolt-App, des Fahrer-Kontos, des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, der In-App-Zahlung, des Abrechnungssystems und weiterer Dienstleitungen, die mit den vorstehend genannten Services im Zusammenhang stehen.

2.7 Fahrer – ist die natürliche Person, die über eine Fahrerlaubnis zur

Fahrgastbeförderung mit Mietwagen verfügt, unter dem Namen eines Personenbeförderungsunternehmers registriert und für diesen tätig ist und die Transportdienstleistungen für den Personenbeförderungsunternehmer gegenüber dem App-Nutzer erbringt. Jeder Fahrer erhält von seinem

Personenbeförderungsunternehmer den Zugang zu einem Fahrer-Konto.

2.8 Fahrer-Konto – bezeichnet das einem Bolt PersonenbeförderungsunternehmerKonto untergeordnete Fahrer-Konto mit relevanten Informationen zu den einzelnen

Transportdienstleistungen. Für den jeweiligen Fahrer eines

Personenbeförderungsunternehmers ist das ihm zugeordnete Fahrer-Konto über die Webseite http://partners.bolt.eu sowie in der Bolt-App durch Eingabe des dem Fahrer zugewiesenen Benutzernamens und Passworts zugänglich.

2.9 Fahrpreis – ist das Entgelt, das ein App-Nutzer als Gegenleistung für die Erbringung der Transportdienstleistung zu zahlen hat.

2.10 In-App-Zahlung – sind verschiedene Zahlungsmethoden (wie Kreditkarte oder PayPal), mit denen die App-Nutzer in der Bolt-App für die Transportdienstleistung bezahlen können.

2.11 Personenbeförderungsunternehmer – eine Gesellschaft oder ein

Einzelunternehmer, die/der im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von Personen im Verkehr mit Mietwagen (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz („PBefG“) ist und die/der im eigenen

Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung Transportdienstleistungen unter Nutzung der Bolt Services selbst oder durch einen oder mehrere Fahrer erbringt.

2.12 Transportdienstleistung – ist die Beförderungsleistung, die vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder einem Fahrer als Verkehr mit Mietwagen (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 PBefG) im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung des Personenbeförderungsunternehmers gegenüber einem App-Nutzer erbracht wird, der diese Beförderungsleistung über die Bolt-App angefragt und mit dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart hat.

2.13 Vereinbarung – ist die Vereinbarung zwischen dem

Personenbeförderungsunternehmer und Bolt betreffend die Nutzung der Bolt Services bestehend aus: (i) diesen AGB, (ii) den zwischen Bolt und dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbarten besonderen Bedingungen (sofern vorhanden), (iii) den in der Bolt-App angezeigten Sonderbedingungen (z.B. Beschreibung der Bolt Services) sowie (iv) sonstige Bedingungen, auf die in der Vereinbarung explizit Bezug genommen wird.


3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers

3.1 Allgemeine Pflichten

3.1.1 Als ausschließlicher Erbringer der Transportdienstleistungen hat der Personenbeförderungsunternehmer dafür Sorge zu tragen und dafür einzustehen, dass er selbst sowie seine etwaigen Fahrer

(i) sämtliche am Ort der Transportdienstleistungen jeweils anwendbaren Gesetze, Verordnungen, behördlichen

Anordnungen, Richtlinien etc. (siehe z.B. PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO) im Rahmen der Erbringung der

Transportdienstleistungen einhalten;

(ii) sämtliche nach den jeweils geltenden anwendbaren

Bestimmungen für die Erbringung der Transportdienstleistungen erforderlichen Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen etc. besitzen, dokumentieren und entsprechend aufrechterhalten (wie z.B. gültige Fahrerlaubnis für die geeignete Fahrzeugklasse, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Genehmigung zur Personenbeförderung nach PBefG, Kfz-Versicherung,

Haftpflichtversicherung etc.); und

(iii) die Transportdienstleistungen stets auf professionelle Art und Weise und jeweils in Übereinstimmung mit der für die Erbringung dieser Transportdienstleistungen geltenden Geschäftsethik erbringen und sich bemühen, die Anfrage des App-Nutzers zusätzlich zu den Verpflichtungen, die sich aus den jeweils anwendbaren Gesetzen, Verordnungen, behördlichen

Anordnungen, Richtlinien etc. (siehe z.B. PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO) ergeben, in dessen bestem Interesse zu erfüllen.

Auf Verlangen von Bolt sind Bolt die entsprechenden Nachweise zu den vorstehend in (ii) genannten Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen etc. in schriftlicher Form unverzüglich vorzulegen, ohne dass Bolt hieraus allerdings eine entsprechende Überprüfungspflicht erwachsen würde.

3.1.2. Bolt ist berechtigt, den zuständigen Steuerbehörden alle Informationen mitzuteilen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates der Europäischen Union vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Entgelte, die dem Personenbeförderungsunternehmer in Verbindung mit den über die Bolt-Plattform ausgeführten Tätigkeiten gezahlt oder gutgeschrieben werden. Wenn der Personenbeförderungsunternehmer die in der oben genannten Richtlinie geforderten Informationen nicht bereitstellen, ist Bolt berechtigt, (i) das Konto des Personenbeförderungsunternehmers zu kündigen, (ii) ihn daran zu hindern, sich erneut auf der Bolt-Plattform anzumelden und (iii) die Zahlung der Fahrpreise an ihn zurückzuhalten, solange die geforderten Informationen nicht bereitgestellt werden.

3.1.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich nach deutschem Recht in Bezug auf die Erbringung der Transportdienstleistungen ergeben, vollständig zu erfüllen. Für den Fall, dass die Steuerbehörde von Bolt verlangt, Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner etwaigen Fahrer bereitzustellen, ist Bolt berechtigt, der Steuerbehörde die Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer zur Verfügung zu stellen, soweit Bolt nach deutschem Recht hierzu verpflichtet ist. Der Personenbeförderungsunternehmer hat Bolt für alle staatlichen Gebühren, Ansprüche, Zahlungen, Bußgelder und sonstigen Steuerverpflichtungen zu entschädigen, die Bolt aufgrund oder in Zusammenhang mit den vom Personenbeförderungsunternehmer nicht eingehaltenen steuerrechtlichen Verpflichtungen entstehen.

3.1.4 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, alles, was für die Durchführung der Transportdienstleistungen durch ihn selbst oder seine Fahrer gesetzlich vorgeschrieben und/oder erforderlich ist (einschließlich der entsprechenden Mittel und Ausrüstungsgegenstände), auf eigene Kosten bereitzustellen und zu warten bzw. warten zu lassen, einschließlich eines Fahrzeugs, eines Smartphones usw. Der Personenbeförderungsunternehmer ist auch für die Zahlung aller Kosten verantwortlich, die im Laufe der Durchführung der Transportdienstleistungen entstehen, einschließlich Treibstoff, Kosten für mobile Datentarife, ggf. Leasinggebühren für eingesetzte Fahrzeuge, Versicherungen, relevante Unternehmens- oder Lohnsteuern usw. Der Personenbeförderungsunternehmer ist sich bewusst, dass die Verwendung der Bolt-App den Verbrauch großer Datenmengen im Rahmen des mobilen Datentarifs zur Folge haben kann. Bolt empfiehlt dem Personenbeförderungsunternehmer daher, einen Datenplan mit unbegrenzter oder sehr hoher Datennutzungskapazität zu abonnieren.

3.1.5 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, Bolt nach der Vereinbarung bereitzustellende Informationen und Daten stets aktuell zu halten. Auf Verlangen von Bolt hat der Personenbeförderungsunternehmer Bolt die entsprechenden Informationen und Daten unverzüglich vorzulegen, ohne dass Bolt hieraus allerdings eine entsprechende Überprüfungspflicht erwachsen würde.

3.1.6 Im Falle einer schuldhaften Verletzung von in Ziff. 3.1.1 bis 3.1.4 geregelten Pflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer stellt der Personenbeförderungsunternehmer Bolt von sämtlichen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen von App-Nutzern und/oder sonstigen Dritten (einschließlich öffentlich-rechtlicher Behörden, Ämter, sonstiger Stellen etc.), die diese in diesem Zusammenhang gegen Bolt erheben, sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

3.2.1 Allein der Personenbeförderungsunternehmer bestimmt, wann und wie lange und mit welchem Fahrzeug bzw. Fahrer die Transportdienstleistung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben angeboten und erbracht wird. Entsprechend entscheidet auch allein der Personenbeförderungsunternehmer im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung sowie für eigene Rechnung und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben, ob er eine von Bolt vermittelte Anfrage des AppNutzers für eine Transportdienstleistung annimmt oder ablehnt. Ebenso steht es dem Personenbeförderungsunternehmer zu jeder Zeit frei, nicht von Bolt vermittelte Beförderungsaufträge anzunehmen und durchzuführen.

3.2.2 Mit der Annahme einer von Bolt vermittelten Anfrage für eine Transportdienstleistung kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag über die betreffende Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem ihm jeweils von Bolt vermittelten App-Nutzer zustande. Der Personenbeförderungsunternehmer hat im Rahmen seiner Verpflichtung nach Ziff. 3.1.1(i) insbesondere auch dafür Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass von Bolt vermittelte Anfragen stets zunächst am Betriebssitz oder der Wohnung des Personenbeförderungsunternehmers eingehen, ehe sie zur

Ausführung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn der Personenbeförderungsunternehmer Einzelunternehmer ist (d.h. der Personenbeförderungsunternehmer fährt selbst als einziger Fahrer).

3.2.3 Sofern der Personenbeförderungsunternehmer den mit einem App-Nutzer geschlossenen Beförderungsvertrag über eine Transportdienstleistung nach Maßgabe des betreffenden Vertrages wirksam kündigt bzw. storniert, hat er Bolt hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, woraufhin Bolt die dem Vertrag zugrunde liegende Anfrage für eine Transportdienstleistung anderen Personenbeförderungsunternehmern erneut zur Annahme anbieten darf.

3.2.4 Soweit App-Nutzer und/oder sonstige Dritte gegenüber Bolt Ansprüche mit der Begründung geltend machen, dass der

Personenbeförderungsunternehmer eine angenommene Anfrage für eine Transportdienstleistung storniert oder die bestellte Transportdienstleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, wird der Personenbeförderungsunternehmer Bolt von diesen Ansprüchen sowie sämtlichen sich daraus ergebenden Schäden (einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen, sofern der Personenbeförderungsunternehmer dies zu vertreten hat.

3.3 Verhaltenskodex (Code of Conduct)

3.3.1 Der Personenbeförderungsunternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex, der unter https://bolt.eu/de-de/legal/tnc-conduct/?category=rides abrufbar ist.

3.3.2. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich, dass er den Verhaltenskodex kennt und einhält. Er ist verpflichtet, regelmäßig die aktuelle Version des Verhaltenskodex auf der angegebenen Webseite abzurufen und sich über etwaige Änderungen zu informieren.

3.3.3. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu Sanktionen bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.


4. Registrierung der Fahrer

4.1 Über das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto muss der

Personenbeförderungsunternehmer die für ihn tätigen Fahrer (zu denen er auch selbst zählen kann) und deren Fahrzeuge jeweils entsprechend registrieren und die insoweit erforderlichen Informationen und Unterlagen hochladen. Nach vollständiger Registrierung stellt Bolt jedem registrierten Fahrer des

Personenbeförderungsunternehmers (einschließlich des Personenbeförderungsunternehmers selbst, sofern sich dieser auch als Fahrer registriert) ein persönliches Fahrer-Konto zur Verfügung.

4.2 Der Personenbeförderungsunternehmer trägt dafür Sorge und steht dafür ein, dass seine Fahrer diese AGB kennen und einhalten und bei der Erbringung von Transportdienstleistungen gegenüber dem jeweiligen App-Nutzer in keinem Fall im Namen von Bolt handeln, Erklärungen abgeben oder Verträge abschließen. Die Fahrer unterliegen keinerlei Weisungen von Bolt, sondern lediglich solchen des Personenbeförderungsunternehmers. Insbesondere macht Bolt weder den Fahrern noch den Personenbeförderungsunternehmern Vorgaben hinsichtlich Einsatzzeit, Einsatzort, Fahrtroute sowie den zu befördernden Fahrgästen.


5. Zugang zu den Bolt Services

5.1 Leistungen von Bolt

5.1.1 Bolt eröffnet dem Personenbeförderungsunternehmer mit den Bolt Services die Möglichkeit, dass App-Nutzer, die einen Transportdienstleister suchen, mit diesem in Kontakt treten können. Bolt erbringt insoweit ausschließlich Vermittlungsdienste und ist selber weder berechtigt noch verpflichtet oder in der Lage, selbst Transportdienstleistungen gegenüber dem jeweiligen AppNutzer zu erbringen; der entsprechende Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung wird ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem jeweiligen App-Nutzer abgeschlossen, wobei der Personenbeförderungsunternehmer beim Vertragsschluss und bei der Durchführung der vertragsgegenständlichen Transportdienstleistung im eigenen Namen, in eigener Verantwortung sowie für eigene Rechnung handelt.

5.1.2 Bolt stellt dem Personenbeförderungsunternehmer mit der Möglichkeit der In-App Zahlungen gemäß den Regelungen der Ziff. 6.4 auch ein Abrechnungssystem zur Verfügung, dessen Nutzung allerdings weder für den Personenbeförderungsunternehmer noch für dessen Fahrer oder die AppNutzer verpflichtend ist.

5.2 Nutzungsrechte

5.2.1 Bolt gewährt dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen etwaigen Fahrern für die Dauer der Vereinbarung eine entgeltliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Bolt Services in Deutschland gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.

5.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung der Bolt Services erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes, die Aktualität der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet.

5.2.3 Dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen etwaigen Fahrern ist es insbesondere ausdrücklich untersagt (wobei der Personenbeförderungsunternehmer dafür Sorge trägt und dafür einsteht, dass seine Fahrer die nachfolgenden Verbote beachten):

(i) die Bolt-App und sonstige Software von Bolt ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten bzw. anderweitig umzugestalten oder diesbezüglich eine Unterlizenz zu erteilen;

(ii) den Quellcode der Bolt-App, des Bolt

Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos oder anderer Software von Bolt zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder anderweitig zu versuchen, diesen jeweils zu erhalten;

(iii) die Bolt-App, das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder das Fahrer-Konto in irgendeiner Weise oder Form zu modifizieren oder jeweils modifizierte Versionen davon zu verwenden;

(iv) Dateien zu übertragen, die Viren, beschädigte Dateien oder andere Programme enthalten, die den Betrieb der Bolt-App, des Bolt-Personenbeförderungsunternehmer Kontos oder des Fahrerkontos schädigen oder beeinträchtigen können;

(v) sich unberechtigten Zugang zur Bolt-App, zum Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder zum FahrerKonto zu verschaffen bzw. dies zu versuchen,

(vi) das genutzte Mobilfunkgerät auf Hardware- oder Betriebssystemebene in einer Weise zu rooten, jailbreaking durchzuführen oder zu modifizieren, die den Anweisungen des Herstellers widersprechen und das Gerät anfällig für mobile Bedrohungen macht. Der Personenbeförderer erkennen an, dass Bolt nicht für Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung eines solchen modifizierten Mobilgeräts haftet und dass Bolt nicht verpflichtet ist, die Nutzung eines solchen Geräts zu unterstützen.

(vii) Programme oder Skripte zu starten oder starten zu lassen, um Teile der mobilen Anwendung und/oder Websites oder Daten von Bolt zu scrapen, zu indexieren, zu überwachen oder anderweitig Data Mining zu betreiben oder dies einem Dritten zu erlauben.

(viii) Die Zugangsdaten für die Bolt-App in Drittanbieter-Apps einzugeben und sich über Portale Dritter in das Bolt Fahrer oder Personenbeförderungsunternehmer-Konto einzuloggen, soweit es sich bei den Dritten nicht um offizielle Partner von Bolt handelt. Dasselbe gilt für die Verknüpfung und Verbindung mit Apps von Drittanbietern durch Eingabe der Zugangsdaten für die Bolt-App.

wobei die vorstehenden Regelungen etwaige zwingende gesetzliche Rechte des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer nicht einschränken, insbesondere aus § 69d Abs. 1 i.V.m. § 69c Nr. 1 und Nr. 2 UrhG; § 69d Abs.2 UrhG sowie §§ 69e Abs.1 Nr. 1 bis 3 in den Grenzen von § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG.

5.2.4 Die hierin gewährte Lizenz zur Nutzung endet automatisch und gleichzeitig mit der Beendigung der Vereinbarung. Entsprechend trägt der Personenbeförderungsunternehmer dafür Sorge und steht dafür ein, dass er selbst und seine Fahrer mit der Beendigung der Vereinbarung die Nutzung der Bolt-App, des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos und des Fahrer-Kontos unverzüglich einstellen. Bolt ist im Fall der Beendigung der Vereinbarung berechtigt, das Bolt PersonenbeförderungsunternehmerKonto bzw. das Fahrer-Konto ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

5.2.5 Sofern Bolt dem Personenbeförderungsunternehmer Schilder, Aufkleber oder andere Zeichen („Zeichen“) zur Verfügung stellt, die sich auf die Marke

Bolt beziehen oder auf andere Weise anzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer die Vermittlungsdienste von Bolt in Anspruch nimmt, gewährt Bolt dem Personenbeförderungsunternehmer einschließlich dessen etwaigen Fahrern eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung solcher Zeichen und nur zu dem Zweck, dadurch anzuzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer Transportdienstleistungen unter Nutzung der Vermittlungsdienste von Bolt anbietet. Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Personenbeförderungsunternehmer dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zeichen, die sich auf die Marke Bolt beziehen, unverzüglich entfernt und nach Rücksprache mit Bolt zurückgegeben oder entsorgt werden, wobei die Entsorgung auf Wunsch von Bolt vom Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nachzuweisen ist.

5.2.6 Die Anmeldung zur Nutzung der Bolt Services sowie deren Nutzung haben keinerlei Auswirkungen auf eine etwaige Inhaberschaft und Kontrolle von Rechten des geistigen Eigentums des Personenbeförderungsunternehmers.

5.2.7 Alle Urheberrechte und Marken, einschließlich Quellcode, Datenbanken, Logos und visuelle Designs sind Eigentum von Bolt und durch Urheberrechts-, Marken- und/oder Geschäftsgeheimnisgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Durch die Nutzung der Bolt Services erwerben weder der Personenbeförderungsunternehmer noch seine Fahrer Eigentumsrechte an geistigem Eigentum.

5.2.8 Falls einer der Inhalte, die der Personenbeförderungsunternehmer oder in seinem Namen handelnde Fahrer Bolt auf der Plattform bereitstellt, nach geltendem Recht als illegaler Inhalt zu qualifizieren ist oder anderweitig gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, behält sich Bolt das Recht vor:

(i) solche Inhalte zu entfernen, den Zugang hierzu zu sperren oder einzuschränken,

(ii) alle von Bolt an den Personenbeförderungsunternehmer zu leistenden Zahlungen auszusetzen, einzustellen oder einzuschränken,

(iii) die Bolt-Dienste ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, und/oder

(iv) das Bolt-Fahrerkonto oder, falls zutreffend, das Flotten-Portal-Konto des Personenbeförderers auszusetzen oder zu schließen.

5.2.9 Alle Inhalte, die vom Personenbeförderungsunternehmer oder von einer in seinem Namen bevollmächtigten Person auf die Bolt-Plattform hochgeladen werden, unterliegen der alleinigen Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmens, und Bolt ist nicht verpflichtet, diese Inhalte aktiv zu überwachen oder zu überprüfen. Bolt ist jedoch berechtigt, vermeintlich rechtswidrige Inhalte nach eigenem Ermessen und nach Erhalt einer Mitteilung und/oder Anordnung über das Vorhandensein solcher Inhalte auf der Bolt-Plattform zu entfernen. Sollte der Personenbeförderer mit der Entscheidung von Bolt über die Entfernung des Inhalts nicht einverstanden sein, ist der Personenbeförderer allein dafür verantwortlich, im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens von Bolt zusätzliche Informationen zu liefern, warum der Inhalt nicht illegal oder unvereinbar mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

5.2.10 Um die Sicherheit auf der Bolt-Plattform zu gewährleisten, ist es weder dem Personenbeförderungsunternehmen noch den in seinem Namen handelnden Fahrern erlaubt, während der Nutzung der Bolt-App und der Bolt-Dienste verbotene Gegenstände mit sich zu führen, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen etwas anderes vor. Der Personenbeförderer kann die Erbringung der Personenbeförderungsleistungen an den Besitzer verbotener Gegenstände verweigern. Bolt kann jederzeit die Erbringung der Bolt-Dienste für den Personenbeförderer und ggf. für die im Namen des Personenbeförderers handelnden Fahrer einstellen, wenn dieser Absatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geltenden Gesetze nicht einhalten. Bolt hat außerdem das Recht die unerlaubte Verwendung verbotener Gegenstände den zuständigen Behörden zu melden.

Zu den Verbotenen Gegenständen gehören unter anderem:

(i) Schusswaffen und deren Teile, Munition, Nahkampfwaffen und andere speziell für Angriff und Verteidigung entwickelte Gegenstände;

(ii) entzündliche, brennbare, explosive und radioaktive oder sonstige ionisierende Stoffe, Munition, Gas, infektiöse, giftige oder ätzende Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Umwelt darstellen können;

(iii) Drogen und andere psychotrope Stoffe, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer besonderen Kontrolle unterliegen;

(iv) alle sonstigen Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist und die nicht ohne zusätzliche Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen befördert werden dürfen.

5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.3.1 Um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten und den AppNutzern zusätzliche Vergewisserung zu bieten, erkennt der

Personenbeförderungsunternehmer hiermit an, dass die App-Nutzer seine

Fahrer bewerten und ein Feedback zur Qualität der bereitgestellten Transportdienstleistungen hinterlassen können. Die durchschnittliche

Bewertung wird mit dem jeweiligen Fahrer-Konto verknüpft und darf AppNutzern zur Verfügung gestellt werden, die Transportdienstleistungen anfordern. Es wird davon ausgegangen, dass die App-Nutzer ihre Bewertungen und Kommentare nach bestem Wissen und Gewissen abgeben. Wenn und soweit Bolt feststellt, dass eine Bewertung oder ein Kommentar unrichtig ist oder nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, wird Bolt diese Bewertung oder diesen Kommentar nicht bei der Berechnung der Durchschnittsbewertung berücksichtigen.

5.3.2 Zusätzlich zur Bewertung nach Ziff. 5.3.1 werden im Fahrerkonto der Aktivitätsgrad der Personenbeförderungsunternehmer und ihrer Fahrer sowie relevante Aktivitätswerte, welche auf der Annahme, Ablehnung, Ignorierung sowie Ausführung beauftragter Transportdienstleistungen beruhen, angezeigt; auf diese Weise sollen die Personenbeförderungsunternehmer bei der Bewertung der Leistung ihrer Fahrer unterstützt werden.

5.3.3 Bolt ermöglicht es App-Nutzern, die verfügbaren Transportdienstleistungen anhand von Fahrzeugkategorien (Economy, Taxi, Bolt, XL, Premium) und den entsprechenden Fahrpreisen auszuwählen. Soweit mehrere Transportdienstleistungen in der vom App-Nutzer ausgewählten Kategorie verfügbar sind, vermittelt Bolt (vorbehaltlich einer Annahme des betreffenden Personenbeförderungsunternehmers nach Ziff. 3.2) die Transportdienstleistung desjenigen Personenbeförderungsunternehmers, dessen Fahrer sich am nächsten zum App-Nutzer befindet.

5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

5.4.1 Bolt sammelt personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeuginformationen, Kennzeichen und standortbezogene Informationen vom Personenbeförderungsunternehmer sowie dessen Fahrern, damit die Bolt Services wie beabsichtigt funktionieren.

5.4.2 Bolt hat Zugang zu allen personenbezogenen Daten und verschiedenen sonstigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Bolt Services durch den Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer oder AppNutzer bereitgestellt oder generiert werden. Sofern in unseren

Datenschutzbestimmungen unter http://bolt.eu/legal (nachfolgend „unsere Datenschutzbestimmungen“) und anwendbaren Gesetzen nichts anderes vorgesehen ist, behält Bolt den Zugang zu diesen Daten auch nach Beendigung der Vereinbarung zwischen dem

Personenbeförderungsunternehmen und Bolt.

5.4.3 Der jeweilige Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer haben in dem Umfang Zugang zu den personenbezogenen und sonstigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Bolt Services durch die Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer oder App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden, wie dem

Personenbeförderungsunternehmer oder Fahrer dieser Zugang über das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto und/oder Fahrer-Konto durch die Bolt-App zur Verfügung gestellt wird. Weitergehende gesetzliche Rechte

auf Zugang zu Daten (wie unter anderem in unseren Datenschutzbestimmungen dargestellt) bleiben unberührt. Der Personenbeförderungsunternehmer muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten und unsere Datenschutzbestimmungen und anwendbaren Gesetze einzuhalten.

5.4.4 Personenbezogene Daten werden gemäß unseren

Datenschutzbestimmungen und der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten verarbeitet. Der Personenbeförderungsunternehmer hat unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden und trägt Sorge dafür, dass auch die Fahrer unsere Datenschutzbestimmungen lesen und verstehen.

5.4.5 Die vertrags- oder gesetzeswidrige Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer ist strengstens untersagt.

5.4.6 Bolt und der Personenbeförderungsunternehmer schließen hiermit die im Anhang beigefügte Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten ab, die die Einzelheiten der Datenverarbeitung und Datenübermittlung sowie die Beziehung und Verantwortlichkeiten von Bolt und dem Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen dieser Vertragsbeziehung im Einklang mit geltendem Recht regelt.

5.4.7 Personenbezogene Daten werden von Bolt an Dritte (einschließlich anderer Personenbeförderungsunternehmen und deren Fahrer) nur gemäß unseren Datenschutzbestimmungen weitergegeben.


6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung

6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.1.1 Der Personenbeförderungsunternehmer ist berechtigt, einen Fahrpreis für jede von Bolt vermittelte Transportdienstleistung gegenüber dem jeweiligen App-Nutzer zu berechnen. Dabei hat der Personenbeförderungsunternehmer geltende tarifbezogene Regelungen einschließlich von der Genehmigungsbehörde (insbesondere auf Basis von § 51a PBefG) festgelegter Mindest- und Höchstbeförderungsentgelte zu beachten. Der Personenbeförderungsunternehmer trägt dafür Sorge und steht dafür ein, dass er selbst und seine Fahrer die gesetzlichen und behördlich festgesetzten Vorgaben für Beförderungsentgelte im Mietwagenverkehr zu jeder Zeit einhalten.

6.1.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 6.1.1 wird die Höhe des Fahrpreises zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer auf Basis eines von Bolt zugrunde gelegten Preisberechnungsmodells vereinbart; der in diesem Zusammenhang von Bolt errechnete Fahrpreis basiert auf statistischen Daten und Marktanalysen und wird in der Regel auf der Grundlage eines Standard-Basisfahrpreises in Abhängigkeit von der gewählten Fahrzeugklasse, der Wegstrecke sowie der Dauer der jeweiligen Fahrt berechnet. Ein dynamischer Basisfahrpreismultiplikator kann automatisch zur Anwendung gelangen, wenn die Nachfrage steigt und/oder das Angebot in einem bestimmten Gebiet sinkt. Der von Bolt errechnete Fahrpreis wird einen Mindestpreis, den wir Ihnen mitgeteilt haben, nicht unterschreiten.


6.1.3 Es steht dem Personenbeförderungsunternehmer frei, dem jeweiligen AppNutzer einen geringeren Fahrpreis für die Transportdienstleistung zu berechnen als den nach Ziff. 6.1.2 errechneten Fahrpreis. Dies führt aber nicht zu einer Verringerung der seitens des Personenbeförderungsunternehmers an Bolt zu entrichtenden Gebühr für die Nutzung der Bolt-Services nach Maßgabe von Ziff. 6.2.

6.1.4 Bolt und der Personenbeförderungsunternehmer können sich unter Beachtung der gesetzlichen und behördlich festgesetzten Vorgaben für Beförderungsentgelte im Mietwagenverkehr im Vorfeld für bestimmte Routen (z.B. von der Stadt zum Flughafen) über feste Fahrpreise abstimmen. Diese werden dann in der Bolt-App hinterlegt. Ändert der App-Nutzer jedoch während der Fahrt sein Reiseziel, wird statt des festen Fahrpreises der Fahrpreis gemäß Ziff. 6.1.2 berechnet.

6.1.5 Nach jeder durchgeführten Transportdienstleistung erstellt Bolt namens und im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers eine Rechnung und leitet diese an den App-Nutzer weiter, die u.a. folgende Informationen enthält: den Firmennamen des Personenbeförderungsunternehmers, den Firmensitz, das Datum, den Start- und Endzeitpunkt, den Start- und Endpunkt sowie den Nettofahrpreis und die angefallene Umsatzsteuer für die betreffende Transportdienstleistung. Bolt stellt dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer die Rechnung über das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto zur Verfügung. Der

Personenbeförderungsunternehmer wird diese Rechnungen regelmäßig (z.B. wöchentlich) überprüfen und Bolt unverzüglich benachrichtigen, wenn er Fehler in der Rechnung feststellt.

6.1.6 Den App-Nutzern steht es frei, dem Personenbeförderungsunternehmer bzw. dessen Fahrer ein Trinkgeld nach Abschluss der Transportdienstleistung zu bezahlen. Das Trinkgeld wirkt sich nicht auf die Höhe der nach Ziff. 6.2 an Bolt zu zahlenden Bolt Gebühren für die Inanspruchnahme der Bolt-Services aus; ebenso wenig erhebt Bolt eine Provision auf das Trinkgeld, welches vom App-Nutzer bezahlt wird. Der Personenbeförderungsunternehmer wird dafür Sorge tragen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Empfang des Trinkgeldes durch ihn selbst oder seine Fahrer ergeben, erfüllt werden.

6.1.7 Sofern Bolt den begründeten Verdacht für eine Manipulation des Fahrpreises oder einen Betrug seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer hat, ist Bolt berechtigt, das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto vorläufig (d.h. für die Dauer der Klärung des Vorfalles) zu sperren.

6.2 Bolt Gebühren

6.2.1 Für die Inanspruchnahme der Bolt Services hat der

Personenbeförderungsunternehmer Bolt Gebühren an Bolt zahlen. Die Bolt Gebühren werden auf der Grundlage von Bolt gemäß Ziff. 6.1.2 errechneten Fahrpreises für jede Transportdienstleistung, die der Personenbeförderungsunternehmer ausgeführt hat, berechnet. Der Betrag der Bolt Gebühren wird dem Personenbeförderungsunternehmer per E-Mail, über die Bolt-App, das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder auf andere Weise mitgeteilt. Die Bolt Gebühren können sich automatisch unter Anwendung eines dynamischen Multiplikators verändern, abhängig von (i) Angebot und Nachfrage nach den von Bolt vermittelten Transportdienstleistungen, (ii) den Merkmalen der bestellten Fahrt und (iii) anwendbaren Angeboten/Aktionen. Die Bolt Gebühren dürfen einen Höchstsatz, den wir Ihnen mitgeteilt haben, („Bolt Höchstgebühren“) nicht übersteigen.

6.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer erkennt an, dass sich die Bolt Gebühren und Bolt Höchstgebühren von Zeit zu Zeit ändern können. Bolt schickt dem Personenbeförderungsunternehmer fünfzehn (15) Tage vor einer solchen Änderung eine entsprechende Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger. Die Änderungen gelten automatisch ab dem von Bolt mitgeteilten Datum ihres Inkrafttretens und bedürfen nicht der Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers; ein etwaiges Kündigungsrecht des Personenbeförderungsunternehmers wegen der Änderung bleibt unberührt.

6.2.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, die Bolt Gebühren und sonstigen Gebühren innerhalb der in den zugrundeliegenden Rechnungen von Bolt angegebenen Zahlungsfristen zu zahlen, die nicht kürzer als sieben (7) Tage sein dürfen. Solche Rechnungen werden im Regelfall monatlich gestellt. Gerät der Personenbeförderungsunternehmer mit der Zahlung der Bolt Gebühren in Verzug, ist Bolt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die Bolt im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen entstehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt Bolt vorbehalten.

6.2.4 Zur Aufrechnung mit Bolt Gebühren ist der Personenbeförderungsunternehmer nur berechtigt, wenn sein

Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6.2.5 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts betreffend die Zahlung von Bolt Gebühren ist der Personenbeförderungsunternehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf der Vereinbarung beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.3.1 Der App-Nutzer kann die in Anspruch genommene Transportdienstleistung nach seiner freien Wahl entweder per In-App Zahlung (vgl. Ziff. 6.4) oder direkt in bar beim Fahrer (vgl. Ziff. 6.5) bezahlen.

6.3.2 Bolt ist nicht für die Zahlung durch den App-Nutzer verantwortlich und haftet daher gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer nicht, sofern der App-Nutzer (egal ob berechtigt oder unberechtigt) die Zahlung des Entgelts für die Transportdienstleistung verweigert. Bolt wird aber stellvertretend für den Personenbeförderungsunternehmer an den betreffenden App-Nutzer eine Zahlungsaufforderung schicken und den Personenbeförderungsunternehmer auch im Übrigen in zumutbarem Umfang bei der Erlangung des Entgelts unterstützen.

6.3.3 Sowohl bei In-App-Zahlungen als auch bei Barzahlungen ist es Sache des Personenbeförderungsunternehmers, die einschlägigen Steuern und Abgaben nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abzuführen.

6.3.4 Wenn der Personenbeförderungsunternehmer bzw. seine Fahrer feststellen, dass bei der Berechnung des Fahrpreises ein Fehler aufgetreten ist und der Personenbeförderungsunternehmer Korrekturen bei der Berechnung des Fahrpreises vornehmen möchte, hat er dies umgehend in der Bolt-App anzuzeigen. Wenn eine solche Anzeige nicht binnen 24 Stunden nach Beendigung der betreffenden Transportdienstleistung erfolgt ist, wird Bolt den Fahrpreis nicht neu berechnen und dem Personenbeförderungsunternehmer auch keine Erstattung des Fahrpreises aufgrund des Fehlers der Berechnung gewähren.

6.3.5 Der Personenbeförderungsunternehmer bzw. sein Fahrer wird die In-AppZahlung eines App-Nutzers nicht ohne gerechtfertigten Grund ablehnen und keinen Einfluss darauf nehmen, welche Zahlungsart der App-Nutzer auswählt. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seines Fahrers ist Bolt berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte von Bolt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro vom Personenbeförderungsunternehmer zu verlangen Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen von Bolt geltend gemachten weitergehenden Schaden angerechnet.

6.3.6 Bolt behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen gelegentlich und vorübergehend sog. Promo-Codes (Gutscheinkarten) an App-Nutzer zu Werbezwecken zu verteilen. Der Personenbeförderungsunternehmer wird sich an solchen Aktionen beteiligen. Promo-Codes dürfen nur bei der

Zahlung via In-App-Zahlung verwendet werden. Der

Personenbeförderungsunternehmer erhält den entsprechenden Wert von

Bolt ersetzt bzw. ausgezahlt, wobei Bolt dem

Personenbeförderungsunternehmer insoweit geschuldete Beträge mit den Bolt Gebühren nach Ziff. 6.2 verrechnen darf. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Verwendung von Promo-Codes seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer betrügerisch oder illegal erfolgt, kann der Promo-Code von Bolt storniert werden; der ausstehende Betrag wird dem betreffenden Personenbeförderungsunternehmer in diesem Fall nicht von Bolt erstattet.

6.4 In-App Zahlungen

6.4.1 Vorbehaltlich der Regelungen unter den Ziffern 6.4.4 und 6.5 nimmt Bolt im Namen und im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers den Fahrpreis für die erbrachte Transportdienstleistung (einschließlich darauf anfallender Steuern und sonstiger vom betreffenden App-Nutzer zu entrichtenden gesetzlichen Gebühren, Kosten und Abgaben sowie eines gewährten Trinkgeldes) von den App-Nutzern bargeldlos im Wege einer InApp-Zahlung über die von Bolt angegebenen Bezahlarten entgegen und macht die angenommenen Geldbeträge dann dem Personenbeförderungsunternehmer durch Weiterleitung an die von dem Personenbeförderungsunternehmer mitgeteilte Kontoverbindung verfügbar. Hierzu beauftragt der Personenbeförderungsunternehmer Bolt bereits jetzt, und Bolt nimmt diese Beauftragung an.

6.4.2 Die Zahlungspflicht des App-Nutzers wird bei In-App-Zahlungen gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer erfüllt, wenn Bolt den Zahlbetrag endgültig und unwiderruflich erhält.

6.4.3 Die In-App-Zahlung erfolgt unter Nutzung der von dem App-Nutzer unter den von Bolt angebotenen Bezahlarten ausgewählten Bezahlart. Bolt behält sich ausdrücklich das Recht vor, angebotene Bezahlarten nicht mehr anzubieten oder zusätzliche Bezahlarten anzubieten.

6.4.4 Bargeldlose In-App-Zahlungen für die Transportdienstleistung können von App-Nutzern nur dann vorgenommen werden, wenn sich diese für die Nutzung von In-App-Zahlungen in der Bolt-App nach Maßgabe von Ziff. 3.3 und Ziff. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App-Nutzer ordnungsgemäß, d.h. unter Angabe der erforderlichen Informationen, der Festlegung eines Benutzernamens und der Einrichtung eines individuellen Passworts sowie der Auswahl einer Bezahlart und der Angabe der entsprechenden Bezahlinformationen, registriert haben. Sämtliche In-AppZahlungen (einschließlich anfallender Steuern und sonstiger von den AppNutzern zu entrichtenden gesetzlichen Gebühren, Kosten und Abgaben sowie gewährter Trinkgelder), die Bolt endgültig und unwiderruflich von den AppNutzern erhält, werden wöchentlich auf das Bankkonto des

Personenbeförderungsunternehmers überwiesen. Bolt ist dabei berechtigt, die jeweiligen vom Personenbeförderungsunternehmer geschuldeten und nach Ziff. 6.2 an Bolt zu entrichtenden fälligen Bolt Gebühren (einschließlich der Bolt Gebühren für Fahrten, für die der betreffende App-Nutzer das Entgelt nach Ziff. 6.5 bar entrichtet hat) sowie ggf. nach der Vereinbarung fällige Vertragsstrafen mit den an den Personenbeförderungsunternehmer zu überweisenden In-App-Zahlungen zu verrechnen.

6.4.5 Der Personenbeförderungsunternehmer kann jederzeit über das Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto Einsicht in die In-App-

Zahlungsberichte nehmen und diese entsprechend überprüfen. In den InApp-Zahlungsberichten wird der Betrag der jeweiligen In-App-Zahlungen angezeigt sowie u.a. die einbehaltenen Beträge für die Bolt Gebühren sowie verwirkte Vertragsstrafen.

6.4.6 Sofern Bolt die In-App-Zahlung des App-Nutzers nicht endgültig und unwiderruflich behalten darf (z.B. weil die Kreditkarte nicht akzeptiert wurde oder keine hinreichende Deckung besteht), hat der

Personenbeförderungsunternehmer keinerlei Ansprüche gegenüber Bolt auf Zahlung des entsprechenden Fahrpreises. Bolt wird den Personenbeförderungsunternehmer aber in angemessener Weise unterstützen, von dem betreffenden App-Nutzer den geschuldeten Fahrpreis zu erhalten.

6.4.7 Vor der Erbringung der jeweiligen Transportdienstleistung muss der Personenbeförderungsunternehmer überprüfen bzw. durch seinen Fahrer überprüfen lassen, ob die Transportdienstleistung tatsächlich dem richtigen App-Nutzer angeboten wird oder der App-Nutzer ausdrücklich bestätigt hat, dass er/sie anderen Mitfahrern erlaubt hat, unter dem Konto des betreffenden App-Nutzers zu fahren. Wenn der

Personenbeförderungsunternehmer bzw. sein Fahrer einen Fehler bei der Identifizierung des App-Nutzers macht, welchen er zu vertreten hat, und die In-App-Zahlung einer Person in Rechnung gestellt wird, die die Transportdienstleistung weder bestellt noch für einen anderen Mitfahrer genehmigt hat, erstattet Bolt dieser Person den Fahrpreis. In diesem Fall hat der Personenbeförderungsunternehmer keinen Anspruch darauf, den Fahrpreis von Bolt zu erhalten. Darüber hinaus ist Bolt berechtigt, vom Personenbeförderungsunternehmer für jede von ihm zu vertretende, fehlerhaft ausgeführte In-App-Zahlung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro zu verlangen.

6.4.8 Sofern Bolt dem Personenbeförderungsunternehmer nach den Regelungen dieser Ziff. 6.4 geschuldete Beträge nicht überweisen kann, weil der Personenbeförderungsunternehmer seine Bankkontodaten nicht oder fehlerhaft im Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Konto eingegeben hat, wird Bolt diese Zahlung für den Personenbeförderungsunternehmer bis zu 180 Kalendertage lang verwahren. Teilt der

Personenbeförderungsunternehmer trotz entsprechenden Hinweises von Bolt innerhalb dieser Frist nicht seine korrekten Bankkontodaten mit, verfällt der Anspruch des Personenbeförderungsunternehmers auf Auszahlung des betreffenden Geldbetrages.

6.4.9 Wenn Bolt oder der Personenbeförderungsunternehmer ihren

Verpflichtungen aus Ziff. 6.4 nicht nachkommen, ist die jeweils andere Partei berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz durch Bolt sowie deren Beschränkungen richten sich nach

Ziff. 7.2.

6.5 Zahlungen in bar

6.5.1 Wenn der App-Nutzer das Entgelt für die erbrachte Transportdienstleistung direkt in bar an den Fahrer zahlt, so hat Fahrer das Entgelt zu kassieren und dem App-Nutzer eine entsprechende Quittung nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den geleisteten Betrag auszustellen. Der Personenbeförderungsunternehmer trägt für die Einhaltung dieser Verpflichtung durch seine Fahrer Sorge und steht dafür ein.

6.5.2 Der Personenbeförderungsunternehmer stellt sicher, dass die Fahrer zu jeder Zeit in der Lage sind, die Bezahlung des Entgeltes in bar zu akzeptieren und ggf. Wechselgeld auszuhändigen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich, dass bei der Entgegennahme und Abwicklung von Barzahlungen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten werden.


7. Verfügbarkeit, Haftung

7.1 Verfügbarkeit

7.1.1 Die Bolt Services (einschließlich der Bolt-App, des Fahrer-Kontos, des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos sowie der In-App-Zahlung) werden „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt.

7.1.2 Bolt übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die Bolt Services ständig, ununterbrochen und fehlerfrei verfügbar sind. Dem Personenbeförderungsunternehmer ist bewusst, dass die Bolt Services aufgrund von Störungen und Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein können. Entsprechend hat der Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer keinerlei Anspruch auf eine ständige, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit der Bolt Services. Bolt ist jedoch darum bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen oder Unterbrechungen der Bolt Services möglichst gering zu halten.

7.1.3 Da die Nutzung der Bolt Services zur Anforderung von

Transportdienstleistungen ausschließlich vom Verhalten der App-Nutzer abhängt, übernimmt Bolt keinerlei Gewähr oder Garantie dafür, dass die Nutzung der Bolt Services durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer zur Bestellung von Transportdienstleistungen führt.

7.2 Haftung

7.2.1 Soweit sich aus der Vereinbarung, insbesondere diesen AGB, nichts anderes ergibt, haften beide Parteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2.2 Da der jeweilige Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer zustande kommt und Bolt insoweit als reiner Vermittler auftritt, ist Bolt in keiner Weise für Schäden verantwortlich, die aus, im Zusammenhang mit oder im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer entstehen (z.B. Beschädigung des Fahrzeuges, Unfall etc.).

7.2.3 Bolt ist nicht verantwortlich für Schäden, die auf unsachgemäße, ungeeignete und/oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Bolt Services durch Personenbeförderungsunternehmer, Fahrer und/oder App-Nutzer zurückzuführen sind.

7.2.4 Im Übrigen haftet Bolt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), uneingeschränkt

(i) für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,

(ii) sofern es sich um schuldhaft durch Bolt verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt,

(iii) bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“),

(iv) im Fall der Nichterfüllung einer Garantie,

(v) wenn und soweit Bolt ein Beschaffungsrisiko übernommen hat,

(vi) soweit ein Mangel von Bolt arglistig verschwiegen wurde, und (vii) im Falle eines Betruges sowie einer arglistigen Täuschung.

Kardinalpflichten sind solche Pflichten von Bolt, die dem Personenbeförderungsunternehmer eine Rechtsposition verschaffen, welche ihm die Vereinbarung nach ihrem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Personenbeförderungsunternehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Bolt der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2.5 Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach dem

Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

7.2.6 Im Übrigen ist die Haftung von Bolt ausgeschlossen.

7.2.7 Die sich aus dieser Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und/oder sonstige Personen von Bolt, für deren Verschulden Bolt nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

7.2.8. Der Personenbeförderungsunternehmer ist allein dafür verantwortlich, dass alle Fahrer, die in seinem Namen Personenbeförderungsleistungen erbringen, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie die Vereinbarung über den Betrieb und die Nutzung des gewählten Beförderungsmittels (z. B. Genehmigungen, Scheine, Versicherungen usw.) einhalten und sicherstellen, dass diese eingehalten werden, einschließlich aller geltenden Verbrauchergesetze.


8. Laufzeit, Kündigung

8.1 Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit.

8.2 Der Personenbeförderungsunternehmer kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er Bolt hiervon mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus per E-Mail an germanyfleets@bolt.eu benachrichtigt.

8.3 Bolt kann die Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen per E-Mail gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer kündigen.

8.4 Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für Bolt liegt dabei ein wichtiger Grund insbesondere in den folgenden Fällen vor:

8.4.1 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Personenbeförderungsunternehmers oder dessen Zurückweisung mangels Masse;

8.4.2 eingetretene oder drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eines Personenbeförderungsunternehmers, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung gefährdet;

8.4.3 gesetzliche oder behördliche Verpflichtung von Bolt, die Vereinbarung zu kündigen;

8.4.4 der Personenbeförderungsunternehmer (auch durch seine Fahrer) verstößt wiederholt gegen die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen;

8.4.5 die Verletzung von wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen durch den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer (z.B. (i) mehrfache Nichtausführung einer angenommenen Transportdienstleistung ohne nachgewiesenen besonderen Grund; (ii) mehrfache, unberechtigte Verweigerung des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer zur Annahme von In-App-Zahlungen nach Ziff. 6.3.5; (iii) Nichteinhaltung der Informations- und/oder Bereitstellungspflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer nach Ziff. 3.1.4); im Falle von solchen Verletzungen, die geheilt werden können, jedoch erst, nachdem Bolt, unter Androhung der Kündigung aus wichtigem Grund und unter Einhaltung einer angemessenen Frist, den Personenbeförderungsunternehmer vergeblich aufgefordert hat, die Vertragsverletzung zu heilen;

8.4.6 Verstoß des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer gegen die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung von Transportdienstleistungen;

8.4.7 Mehr als zweimalige substantiierte Beschwerden von App-Nutzern gegenüber Bolt über den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer innerhalb von zwölf (12) Monaten;

8.4.8 betrügerische und manipulative Handlungen des

Personenbeförderungsunternehmers bzw. seiner Fahrer im Rahmen der

Inanspruchnahme der Bolt Services und/oder des Angebotes bzw. der Ausführung von Transportdienstleistungen;

8.4.9 versuchte oder vollendete Straftaten des Personenbeförderungsunternehmer bzw. seiner Fahrer im Zusammenhang mit der bzw. mit Auswirkungen auf die Erbringung der Transportdienstleistungen;

8.4.10 Verlust des Gewerbescheins durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seiner Genehmigung zur Beförderung von Personen im Verkehr mit Mietwagen;

8.4.11 Verlust der Berechtigung zur Führung eines Fahrzeuges und/oder der

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch den

Personenbeförderungsunternehmer, sofern dieser als Einzelunternehmer agiert, bzw. durch sämtliche Fahrer des

Personenbeförderungsunternehmers, wenn dieser als

Mehrwagenunternehmer agiert; und/oder

8.4.12 schwerwiegende oder wiederholte vertrags- oder gesetzeswidrige Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer.

8.5 In den Fällen der Ziff. 8.4 kann Bolt außerdem den Zugang des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer zu den Bolt Services ohne vorherige Ankündigung aussetzen und/oder sperren.

8.6 Wenn Bolt die Nutzung der Bolt Services durch den Personenbeförderungsunternehmer und seine Fahrer vorübergehend oder dauerhaft einschränkt, aussetzt oder beendet, wird Bolt dem

Personenbeförderungsunternehmer

8.6.1 vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Einschränkung oder Aussetzung bzw.

8.6.2 mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden einer vollständigen Beendigung

eine Begründung zukommen lassen. Die Begründung wird die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitteilungen Dritter, die zur Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, sowie einen Verweis auf die dafür relevanten Gründe benennen.

8.7 Bolt ist im Falle der Beendigung nicht verpflichtet, eine solche Begründung innerhalb der Frist in Ziff. 8.6.2 dem Personenbeförderungsunternehmer zukommen zu lassen, wenn Bolt:

8.7.1 eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hat, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für den Personenbeförderungsunternehmer erfordert und die es Bolt nicht erlaubt, diese Kündigungsfrist einzuhalten; oder

8.7.2 ein Kündigungsrecht aus einem zwingenden Grund nach nationalem Recht ausübt (etwa gemäß Ziff. 8.4), das im Einklang mit dem Unionsrecht steht; oder

8.7.3 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer (auch durch seine Fahrer) wiederholt gegen die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat.

In diesen Fällen stellt Bolt dem Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nach Beendigung eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

8.8 Bolt ist nicht verpflichtet, dem Personenbeförderungsunternehmer eine Begründung zukommen zu lassen, wenn Bolt

8.8.1 aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die

konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder

8.8.2 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer und/oder dessen Fahrer wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der Bolt Services geführt hat.

8.9 Zusätzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen, die in der Verordnung (EU) 2019/1150 und des Digital Service Acts Verordnung (EU) 2022/2065 („Verordnungen“) vorgesehen sind, können gelten, wenn die Kündigung der Vereinbarung oder die Aussetzung des Zugangs zu den Bolt Services

(einschließlich des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer Kontos sowie der Bolt-App) die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers beeinträchtigt, der die Bolt-Services für die Erbringung von Transportdienstleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums („Mitgliedstaat“) nutzt.

8.10 Der in Ziff. 8.9 genannte Personenbeförderungsunternehmer (d.h. der in einem Mitgliedstaat tätige „gewerbliche Nutzer”) hat das Recht, die Kündigung der Vereinbarung, die Aussetzung des Zugangs zu den Bolt Services und andere angebliche Verstöße gegen die Verordnung gemäß den auf https://bolt.eu/en/legal/ veröffentlichten Regeln der Internen Regeln des Beschwerdemanagementsystem überprüfen zu lassen. Bolt gibt dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände, die zu der Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, in seinem internen Beschwerdeverfahren zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung aufgehoben, kann der Personenbeförderungsunternehmer weiterhin auf die Bolt-Dienste zugreifen, ohne dass der Zugriff auf personenbezogene und/oder andere Daten, die sich aus der vorherigen Nutzung des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer Kontos, der Bolt-App oder der sonstigen Bolt-Services ergeben, eingeschränkt wird.

8.11 Bolt ist berechtigt, für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden auszusetzen, die über das Interne Beschwerdemanagementsystem von Personenbeförderungsunternehmen und von Fahrern, die im Namen Personenbeförderer handeln, eingereicht werden, wenn häufig Meldungen oder Beschwerden eingereicht werden, die offensichtlich unbegründet sind. Bei der Beurteilung der Umstände für die Aussetzung berücksichtigt Bolt folgende Aspekte:

8.11.1 die absolute Zahl der innerhalb eines Monats eingereichten Meldungen oder Beschwerden mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt oder offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden

8.11.2 den relativen Anteil der Hinweise und Beschwerden im Verhältnis zur Gesamtzahl der innerhalb eines Monats übermittelten Informationen oder Hinweise;

8.11.3 die Schwere der missbräuchlichen Nutzung der Mitteilungsmechanismen;

8.11.4 (falls zutreffend) die Absicht des Beschwerdeführers, offensichtlich unbegründete Beschwerden einzureichen.

8.12 Mit Beendigung der Vereinbarung erlischt das Recht des

Personenbeförderungsunternehmers sowie seiner Fahrer, die Bolt Services

(einschließlich des Bolt Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des FahrerKontos sowie der Bolt-App) zu nutzen. Sämtliche Konten und Zugangsdaten werden seitens Bolt entsprechend gesperrt bzw. gelöscht, sodass der

Personenbeförderungsunternehmer u.a. keinen Zugang mehr zu den von ihm bzw. seinen Fahrern bereitgestellten oder generierten Informationen sowie zu Daten, die vom Personenbeförderungsunternehmer, den Fahrern oder App-Nutzern für die Nutzung der Bolt Services zur Verfügung gestellt wurden oder die im Zuge der Bereitstellung der Bolt Services generiert wurden, hat.


9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Bolt behält sich das Recht vor, die Vereinbarung jederzeit zu ändern, indem die geänderte Fassung auf der Website von Bolt (https://bolt.eu/en/legal/) hochgeladen und der Personenbeförderungsunternehmer außerdem hiervon benachrichtigt wird (z.B. per E-Mail, in der Bolt-App oder im Bolt PersonenbeförderungsunternehmerKonto), sofern die Änderungen nach vernünftiger Einschätzung von Bolt wesentlich sind. Die Änderungen gelten automatisch ab dem von Bolt bestimmten Datum ihres

Inkrafttretens und bedürfen nicht der Zustimmung des

Personenbeförderungsunternehmers. Die zusätzlichen Anforderungen und Schutzmaßnahmen nach Ziff. 9.2 bis 9.5 gehen dieser Ziffer 9.1 vor, soweit sie anwendbar sind und ein Widerspruch zu Ziff. 9.1 besteht

9.2 Alle Änderungen, die sich auf die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers auswirken, werden dem Personenbeförderungsunternehmer auf einem dauerhaften Datenträger mit einer bestimmten Frist vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt, die in Anbetracht der Umstände des jeweiligen Einzelfalles angemessen und verhältnismäßig ist und mindestens fünfzehn (15) Tage beträgt (nachfolgend „Vorankündigungsfrist“), es sei denn:

9.2.1 Bolt unterliegt einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, die eine Änderung dieser AGB in einer Weise erforderlich macht, die die Einhaltung der Vorankündigungsfrist nicht zulässt;

9.2.2 eine sofortige Änderung ist erforderlich, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr im Zusammenhang mit Gesundheits-, Sicherheits- oder Cybersecurity-Risiken abzuwenden oder um die Bolt

Services, App-Nutzer oder Personenbeförderungsunternehmer vor Betrug,

Malware, Spam oder Datenschutzverletzungen zu schützen; oder

9.2.3 der Personenbeförderungsunternehmer hat auf die Vorankündigungsfrist verzichtet (z.B. wenn er die Bolt Services weiterhin nutzt, nachdem ihm die Änderung mitgeteilt worden ist).

Bolt wird die Vorankündigungsfrist verlängern, sofern dies erforderlich ist, um technische oder kommerzielle Anpassungen zu ermöglichen, um den Änderungen Rechnung zu tragen.

9.3 Wenn der Personenbeförderungsunternehmer mit den Änderungen der AGB oder anderen Regelungen der Vereinbarung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er die Nutzung der Bolt Services einstellt und Bolt seine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Die Beendigung der Vereinbarung wird mit dem Datum des Inkrafttretens der von Bolt vorgeschlagenen Änderung wirksam, es sei denn, in der Kündigung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. Die Nutzung der Bolt Services am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung gilt als Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zu den geänderten AGBs bzw. der geänderten Vereinbarung.

9.4 Der Personenbeförderungsunternehmer kann nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung durch schriftliche Erklärung (auch in elektronischer Form) oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Vorankündigungsfrist verzichten.

9.5 Während der Vorankündigungsfrist gilt das Einstellen neuer Dienste in die Bolt-App

als eindeutige bestätigende Handlung, d.h. als Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zum Verzicht auf die Vorankündigungsfrist, außer in Fällen, in denen die Vorankündigungsfrist mehr als fünfzehn (15) Tage beträgt, weil die Änderungen der AGB wesentliche technische Anpassungen erforderlich machen. In solchen Fällen gilt das Einstellen neuer Dienste durch den Personenbeförderungsunternehmer nicht automatisch als Verzicht auf die Vorankündigungsfrist. Im Übrigen gilt die Zustimmung durch den Personenbeförderungsunternehmer zur Änderung als erteilt, wenn keine Kündigung vor Ablauf der Vorankündigungsfrist erfolgt.

9.6 Der Personenbeförderungsunternehmer darf seine Ansprüche gegen Bolt nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bolt an Dritte abtreten.

9.7 Ist eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch diejenige wirksame, rechtmäßige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

9.8 Bolt ist bereit, mit den folgenden Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten bezüglich der Bereitstellung der Bolt Services mit dem Personenbeförderungsunternehmer zu erzielen, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können:

9.8.1 Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V

9.8.2 Center for Effective Dispute Resolution

9.9 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Bolt ist jedoch berechtigt, den Personenbeförderungsunternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.10 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.