ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme und die Übergabe eines Fahrzeugs im Rahmen der von Bolt organisierten Kampagne "Ditch Your Car" (im Folgenden "das Programm"). Die Teilnahme am Programm unterliegt diesen Bedingungen sowie der Bolt Global Privacy Policy https://bolt.eu/de/legal/de/terms-for-riders/ und anderen Bedingungen, auf die unten verwiesen wird.

Durch die Teilnahme an dem Programm, einschließlich des Verkaufs oder der Übergabe des Fahrzeugs durch das Programm, erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Programmbedingungen einverstanden. Die Auslegung dieser Bedingungen liegt ausschließlich bei Bolt, das sich das Recht vorbehält, sie jederzeit zu ändern.

Das Programm ist in Deutschland verfügbar. 1. Laufzeit

  1. Das Programm wird vom 21.03.2022 bis zum 15.04.2022 stattfinden und Bolt wird einen ausgewählten Teilnehmer bekannt geben.

2. Begriffe

  1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Bestimmungen:

a. «Bolt», [Bolt Services DE GmbH, 30/235/50517, c/o Factory Works GmbH Rheinsberger Straße 76/77 10115 Berlin Deutschland];

b. "Bolt" bietet über Bolt Technology OÜ mit Sitz in Vana-Lõuna 39/1, Tallinn 10134, Estland, Ride-Hailing-Dienste an;

c."Das Programm", die von Bolt vermittelte Fahrzeugübergabe, mit dem Ziel, Fahrzeugbesitzer zu ermutigen, ihre Fahrzeuge zu entsorgen, indem sie sie dieses einem zugelassenen Dritten zur ökologischen Entsorgung übergeben. Die Auswahl des Dritten ist einseitig dem ausgewählten Teilnehmer überlassen. Unabhängig von den Vertragsbedingungen zwischen dem ausgewählten Teilnehmer und dem ausgewählten lizenzierten Dritten erhält der ausgewählte Teilnehmer Bolt Guthaben für den Umstieg von einem Fahrzeug auf eine umweltfreundlichere und wirtschaftlichere Alternative.

d."Bolt Guthaben", Wert in Form von Guthaben im Wert von 2.500,00€ (zweitausendfünfhundert Euro), die Bolt dem ausgewählten Teilnehmer für die Übergabe des Fahrzeugs an einen zugelassenen Dritten zur ökologischen Entsorgung im Rahmen des Programms gewährt.

e."Teilnehmer", eine von Bolt anerkannte Person, ein rechtmäßiger Eigentümer, der von Bolt anhand der entsprechenden Fahrzeugdokumente überprüft wird und sich mit seinem persönlichen Fahrzeug für das Programm anmeldet;

f."Fahrzeug": alle Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen mit zwei oder vier Rädern, die nicht Gegenstand eines Gerichts-, Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens sind oder auf denen keine Rechte Dritter lasten;

g."Identifikationsnummer", eine von Bolt an die Teilnehmer vergebene Nummer, die den Teilnehmer während des Programms identifiziert; "Fahrzeugdokumente": Dokumente, die Bolt von den Teilnehmern unbedingt ausgehändigt werden müssen, damit sie das Fahrzeug übergeben können, und die die korrekten Informationen über das Fahrzeug enthalten, z. B. Fahrzeugschein;

h."Ausgewählter Teilnehmer": der Teilnehmer, dem Bolt anbietet, sein persönliches Fahrzeug für die ökologische Entsorgung an einen zugelassenen Dritten abzugeben, wobei die Entfernung des Fahrzeugs aus dem entsprechenden Register in der Verantwortung des ausgewählten Teilnehmers oder des entsprechenden zugelassenen Dritten liegt, der die ökologische Entsorgung durchführt. Die vorgenannte Abmeldung aus dem Register liegt nicht in der Verantwortung von Bolt.

3. Participants in the Program

1.An dem Programm können alle Berliner Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die ihre Fahrzeuge gegen Guthaben auf der Bolt Plattform zur ökologischen Entsorgung an einen lizenzierten Dritten abgeben möchten.

2.Der Teilnehmer muss der Eigentümer (oder sein bevollmächtigter Vertreter) des Fahrzeugs sein, das für das Programm in Frage kommt.

3.An dem Programm können nur Personen teilnehmen, die nach dem deutschen Gesetz voll geschäftsfähig sind.

4.Bolt-Mitarbeiter können nicht teilnehmen.

5.Die Anwendung durch Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen.

6.Die Teilnahme ist allen Personen gestattet, die die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen erfüllen.

7.Jeder Teilnehmer sollte daran interessiert sein, sein persönliches Fahrzeug in gutem Gewissen zur Verfügung zu stellen.

8.Bolt hat das Recht, die Teilnahme an dem Programm jeder Person zu verweigern, die:

a.die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt;

b.in der Vergangenheit gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regeln verstoßen hat.

4. Zulassung von Fahrzeugen für das Programm

  1. Jedes Fahrzeug, das für das Programm angemeldet wird, wird von Bolt in gutem Vertrauen in das Programm aufgenommen, unter der Annahme und Berücksichtigung, dass:

a.Das Fahrzeug ein deutsches Kennzeichen hat;

b.Das Fahrzeug auf den Namen des Teilnehmers zugelassen sein muss;

c.Das Fahrzeug funktionsfähig und in einem guten Zustand ist;

d.Der Teilnehmer das Fahrzeug dem Programm frei und unbelastet zur Verfügung stellt, es sei denn, es liegen schriftliche Informationen vor, die dem entgegenstehen;

e.Die in den Fahrzeugpapieren enthaltenen Informationen richtig und vollständig sind, und es gibt keine falsche Angaben, Ungenauigkeiten oder Auslassungen;

f.Das Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen für den Transport erfüllt.

  1. Der Teilnehmer muss Bolt zu den in diesen Bedingungen genannten Terminen kumulativ Fotos des Fahrzeugs und alle folgenden Dokumente liefern:

a.Fahrzeugdokumente, insbesondere solche, die die Marke, das Modell, das Jahr und den Kilometerstand des Fahrzeugs enthalten;

b.Nachweis der Eigentumsregistrierung und Zahlungsnachweis für die Kfz-Steuer;

c.aktuell gültige Hauptuntersuchung;

d.Jedes andere Dokument, das Bolt für die Annahme des Fahrzeugs im Programm als notwendig betrachtet.

  1. Stimmt die am Programm teilnehmende Person nicht mit dem eingetragenen Eigentümer des Fahrzeugs überein, muss der betreffende Teilnehmer entweder eine Vollmacht oder ein anderes Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde, in dessen Namen zu handeln.
  2. Bolt ist berechtigt, die Teilnahme von Fahrzeugen am Programm zu akzeptieren oder abzulehnen, insbesondere bei Nichtabgabe der erforderlichen Dokumente.

5. Fahrzeugdokumente

1.Die Fahrzeugdokumente müssen vom Teilnehmer mit allen korrekten und wahrheitsgemäßen Informationen geliefert werden, die für die Übergabe der Fahrzeuge zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten erforderlich sind.

2.Der Teilnehmer ist verpflichtet, den tatsächlichen Kilometerstand und die Unversehrtheit des Fahrzeugs anzugeben und andernfalls die Abweichung zwischen den Werten des tatsächlichen Kilometerstands und dem vom Kilometerzähler des Fahrzeugs angezeigten Kilometerstand zu vermerken.

3.Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden oder Verluste, die durch fehlende, falsche oder ungenaue Angaben in den Fahrzeugdokumenten verursacht werden.

4.Der Teilnehmer erlaubt Bolt, alle in den Fahrzeugdokumenten enthaltenen Informationen über die Auswirkungen des Programms kostenlos zu veröffentlichen.

5.Wenn diese Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind oder zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht zur Verfügung stehen, muss der Teilnehmer die richtigen Unterlagen innerhalb von 1 (einer) Woche nach dem Angebot von Bolt nachreichen.

6.Teilnahme und Auswahl

  1. Wer an dem Programm teilnehmen möchte, muss:

a.Sich für das Programm über das Bolt-Anmeldeformular bewerben, das auf unserem Blog veröffentlicht wird. Der Blog-Beitrag wird auf den sozialen Medien von Bolt Deutschland - auf Instagram @bolt.deutschland und auf Facebook @BoltGermany - und per Newsletter geteilt. Darüber hinaus werden Online-Anzeigen geschalten, die Teilnehmer auf den Blog-Beitrag verweisen, um sich für das Programm anzumelden.

b.die Daten des Fahrzeugs (Modell, Jahr, Kilometerstand und Fotos) sowie die Kontaktdaten in das Anmeldeformular eingeben.

  1. Die Auswahl unter den Teilnehmern erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen (Fahrzeug, Marke, Jahr, Kilometerstand und Fotos) und dem Datum der Teilnahme.
  2. Abgesehen von der Anzahl der Bewerber, die an der Teilnahme am Programm interessiert sind, hat Bolt das Recht, nur ein Angebot zu machen.
  3. Nach der Auswahl führt Bolt ein Auslosungsverfahren durch, bei dem der ausgewählte Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Der ausgewählte Teilnehmer wird von Bolt kontaktiert, um ihn über die Auswahl zu informieren, ein Angebot zu unterbreiten und sicherzustellen, dass:

a.die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und beachtet werden;

b.der ausgewählte Teilnehmer bereit ist, sein Fahrzeug zur ökologischen Entsorgung weiterhin einem zugelassenen Dritten zu überlassen.

  1. Alle Fragen können über die E-Mail germany@bolt.eu geklärt werden.

7. Wert des Bolt Guthabens

1.Nach der Benachrichtigung des ausgewählten Teilnehmers und der Bestätigung, dass beide Parteien mit dem Transfer fortfahren möchten, wird Bolt den angebotenen Bolt Guthabenwert für die Übergabe eines bestimmten Fahrzeugs zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten veranlassen.

2.Das Bolt Guthaben beträgt 2.500,00€ (zweitausendfünfhundert Euro) für ein Fahrzeug.

3.Der Teilnehmer kann ablehnen oder annehmen, ob er bereit ist, das Fahrzeug zur umweltgerechten Entsorgung an einen zugelassenen Dritten abzugeben.

4.Wenn der ausgewählte Teilnehmer sich weigert, das Fahrzeug für die ökologische Entsorgung an einen lizenzierten Dritten für Bolt Guthabenwert zu übergeben, oder die Parteien sich nicht auf einen Bolt Guthabenwert einigen können, wird das Fahrzeug nach Entscheidung von Bolt aus dem Programm genommen.

5.Sobald sich der ausgewählte Teilnehmer und Bolt geeinigt haben, ist der ausgewählte Teilnehmer verpflichtet, das Fahrzeug dem Programm zu überlassen (das Fahrzeug zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten zu übergeben) und es nicht an andere Parteien zu verkaufen oder zu liefern.

8. Parteien des Fahrzeugentsorgungsvertrags

1.Der Vertrag über die ökologische Entsorgung des Fahrzeugs wird zwischen dem ausgewählten Teilnehmer und einem zugelassenen Dritten zu Vertragsbedingungen geschlossen, die ausschließlich zwischen dem ausgewählten Teilnehmer und dem zugelassenen Dritten vereinbart werden.

2.Bolt ist nicht Vertragspartei, hat aber das Recht, die Berechtigungen und Lizenzen der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Fahrzeugentsorgung zu überprüfen.

9. Erhalt der Bolt Guthaben

  1. Nach Abschluss des Fahrzeugentsorgungsvertrags:

a. Der ausgewählte Teilnehmer hat 5 (fünf) Tage Zeit, um Bolt die Fahrzeugdokumente zu übergeben, falls er/sie dies noch nicht getan hat;

b. Der ausgewählte Teilnehmer muss das Fahrzeug an einem Ort abliefern, der zwischen dem ausgewählten Teilnehmer und dem zugelassenen Dritten, der das Fahrzeug umweltgerecht entsorgt, vereinbart wird. Die Transportkosten und alle anderen damit verbundenen Kosten (z. B. Gebühren für die Fahrzeugentsorgung) gehen ausschließlich zu Lasten des ausgewählten Teilnehmers;

c. Bolt wird Fotos des ausgewählten Fahrzeugs veröffentlichen, sobald der gesamte Prozess abgeschlossen ist;

d. Der Wert des Bolt Guthabens wird in Bolt Guthaben umgewandelt und Bolt fügt das entsprechende Guthaben dem Bolt-Plattform-Account des ausgewählten Teilnehmers hinzu, nachdem der ausgewählte Teilnehmer Bolt den Nachweis erbracht hat, dass das Fahrzeug zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten übergeben wurde.

  1. Bolt ist verpflichtet, dem Ausgewählten Teilnehmer innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden, nachdem der Ausgewählte Teilnehmer Bolt den Nachweis erbracht hat, dass das Fahrzeug zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten übergeben wurde, die Bolt Guthaben auf der Bolt Plattform hinzuzufügen.
  2. Gegebenenfalls gelten Steuern.
  3. Das Bolt Guthaben ist drei Jahre gültig, beginnend mit dem Tag, an dem das Bolt Guthaben dem Account des ausgewählten Teilnehmers auf der Bolt Plattform hinzugefügt wurde.
  4. Das Bolt Guthaben kann nicht mit anderen Werbeaktionen, Rabatten oder Angeboten kombiniert werden, es sei denn, eine solche Kombination ist ausdrücklich erlaubt.
  5. Die Nutzung von Bolt Guthaben und der Bolt Plattform durch den ausgewählten Teilnehmer unterliegt den Nutzungsbedingungen von Bolt und den Datenschutzbestimmungen, die unter https://bolt.eu/en/legal/ veröffentlicht sind.
  6. Der ausgewählte Teilnehmer kann nur dann Bolt Guthaben verwenden, wenn sein Konto auf der Bolt-Plattform zum Zeitpunkt der Verwendung von Bolt Guthaben ordnungsgemäß geführt wird und nicht gesperrt ist.

10. Durchführung und Abwicklung des Programms

  1. Gleichzeitig behält sich Bolt neben den anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten vorbehaltenen Rechten das Recht vor:

a. jeder Person den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verweigern; b. jedem Fahrzeug die Zulassung zu verweigern; c. Unbeschadet der Datenschutzbestimmungen kann jede Partei des Kaufvertrags die Identität der anderen Parteien erfahren; d. Nummerieren und organisieren der Fahrzeuge im Programm; e. nur ein Angebot im Programm anzubieten; f. Begrenzung der Anzahl der Fahrzeuge, die an dem Programm teilnehmen können;

12. Beschwerden

  1. Bolt erhebt keinen Anspruch auf die Auswahl des ausgewählten Teilnehmers.
  2. Alle Anträge, die Bolt zur Prüfung vorgelegt werden, sollten in schriftlicher Form eingereicht werden.

3.Beschwerden von Bolt an den ausgewählten Teilnehmer sind innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

a.Wenn dies aufgrund einer ungenauen oder unvollständigen Information oder aus anderen Gründen innerhalb von 10 Tagen gerechtfertigt ist;

b.In begründeten Fällen aufgrund einer Überschreitung der angekündigten Lieferzeit der Fahrzeugpapiere erst nach 10 Tagen der für die Lieferung festgelegten Frist.

  1. Der ausgewählte Teilnehmer nimmt Beschwerden in folgenden Fällen zur Prüfung an:

a. Verstoß gegen oder Auslassung von Informationen, die Bolt zur Verfügung gestellt und vom ausgewählten Teilnehmer während des Programms nicht korrigiert wurden;

b. Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Kilometerstand und dem auf dem Fahrzeug angegebenen Kilometerstand, sofern ein schriftlicher Nachweis (Inspektion, Inspektionsbuch, Herstellerangaben) vorgelegt wird, da der ausgewählte Teilnehmer diese Abweichungen nicht vorher bekannt gegeben hat, haftet der ausgewählte Teilnehmer für alle diesbezüglichen Kosten oder Folgeschäden.

  1. Der ausgewählte Teilnehmer nimmt keine Beschwerden zur Prüfung an, die folgende Fälle betreffen: a. Das Fehlen von zusätzlichen Fahrzeugkomponenten, insbesondere von Hutschachteln, Mützen, Knöpfen, Feuerzeugen, Boxen und CD-Playern, Navigationssystemen u. a., da sie sichtbar sind, können sie nicht Gegenstand einer Reklamation sein;

b. Fehlfunktionen von elektronischem Zubehör, insbesondere Autoradios, CD-Spieler, Navigationssysteme, TV-Systeme und ähnliches;

c. Fehlende Lieferung von Codes oder Einbau von Radios, CD-Spielern oder Navigationssystemen.

  1. Wird der Beschwerde stattgegeben, muss der ausgewählte Teilnehmer eine externe Bewertung des Fahrzeugs beantragen, um das tatsächliche Vorhandensein des Mangels festzustellen; dies sollte zu einem abschließenden Bericht über das Fahrzeug führen.
  2. Der ausgewählte Teilnehmer ist verantwortlich, wenn die Ergebnisse der externen Bewertung auf das Vorhandensein eines schwerwiegenden Mangels hindeuten, der in den Fahrzeugpapieren nicht aufgeführt ist, und muss Bolt alle Kosten erstatten.
  3. Das Bestehen begründeter Zweifel an der Eigentümerschaft eines vorgeführten Fahrzeugs oder an der Echtheit seiner Dokumente entbindet Bolt von der Erteilung von Bolt Guthaben.
  4. Wenn der Vertrag über die Entsorgung des Fahrzeugs aufgrund einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Bestätigung eines Irrtums über das Eigentum des Fahrzeugs oder der fehlenden Echtheit der Fahrzeugdokumente oder aus einem anderen Grund für nichtig erklärt wird, ist der ausgewählte Teilnehmer verpflichtet, Bolt den gezahlten Preis und/oder die Bolt Guthaben in Euro auf einmal und ohne aufgelaufene Beträge zurückzuzahlen.

13. Zivilrechtliche Haftung

  1. Der ausgewählte Teilnehmer haftet gegenüber Bolt und anderen Parteien für alle Schäden, die durch falsche Angaben oder Auslassungen, insbesondere in den Fahrzeugdokumenten oder in den vom ausgewählten Teilnehmer unrechtmäßig an Bolt übermittelten Dokumenten, entstehen.
  2. Bolt behält sich das Recht vor, das Bolt Guthaben zu stornieren und vom ausgewählten Teilnehmer für alle entstandenen Schäden und Ausgaben (einschließlich Gebühren) sowie für alle angemessenen Kosten, die sich aus der Stornierung desr Bolt Guthabens ergeben, entschädigt zu werden, wenn die relevanten Informationen über das Fahrzeug unrichtig sind oder fehlen.
  3. Der ausgewählte Teilnehmer haftet gegenüber Bolt und anderen für alle Kosten, die sich aus der Manipulation des Kilometerstands ergeben, wenn diese nachweislich vor der Einreichung des Fahrzeugs beim Programm erfolgt ist.
  4. Der ausgewählte Teilnehmer haftet stets für Schäden, die auf sein schuldhaftes Verhalten durch Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, das zu Zweifeln am Eigentum des Fahrzeugs oder an der Echtheit der Dokumente geführt hat.
  5. Ein nicht vertragstreuersäumiger ausgewählter Teilnehmer entschädigt Bolt für alle Forderungen, Ansprüche, Klagen, Prozesse, Schäden, Zahlungen, Verluste, Kosten, Ausgaben und sonstigen Verbindlichkeiten, die sich aus Handlungen ergeben, die mit seinem Fehlverhalten zusammenhängen.

14. Ausgaben

  1. Alle Kosten und Vergütungen, die durch die Übergabe des Fahrzeugs zur ökologischen Entsorgung an einen zugelassenen Dritten entstehen, gehen zu Lasten des ausgewählten Teilnehmers.

15. Beendigung der Beteiligung

  1. Ein Teilnehmer kann jederzeit vom Programm zurücktreten, bevor er dasie Bolt Guthaben angenommen hat.
  2. Wenn sich ein ausgewählter Teilnehmer zurückzieht, kann Bolt einen anderen Teilnehmer auswählen.
  3. Bolt kann beschließen, nach der Vereinbarung eines Bolt Guthabenwerts mit dem ausgewählten Teilnehmer keine weiteren Schritte zu unternehmen, sofern:

a. ein Nachweis der Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den ausgewählten Teilnehmer vorliegt;

b. das Fahrzeug nicht die vom ausgewählten Teilnehmer beschriebenen Eigenschaften aufweist;

c. die Fahrzeugdokumente nicht in ordnungsgemäßer Form sind.

  1. Bolt behält sich das Recht vor, den Zugang eines Teilnehmers zum Programm sofort auszusetzen oder zu beenden, wenn Bolt den Verdacht hat, dass der Teilnehmer betrügerische Handlungen begangen hat.

16. Persönliche Daten

  1. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst, dass ihre persönlichen Daten, d. h. Identifikationsmerkmale, Adresse, Beruf und alle in den Dokumenten enthaltenen Elemente, in die Bolt-Datenbank aufgenommen und ausschließlich zum Zweck dieses Programms elektronisch verarbeitet werden.
  2. Bolt schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung dieses Programms unter Beachtung der geltenden allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften.
  3. Die Richtlinien von Bolt zum Schutz personenbezogener Daten sowie die Regeln und der Umfang der Weitergabe personenbezogener Daten der Teilnehmer sind in der Bolt-Datenschutzerklärung dargelegt.
  4. Als betroffene Personen haben die Teilnehmer mehrere Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, wie z. B. das Recht auf Auskunft und Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten oder das Recht auf Löschung.
  5. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Teilnehmer in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten findest du in der Bolt Global Privacy Policy, die unter https://bolt.eu/en/legal/privacy-for-riders/ abrufbar ist.

17. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte von Bolt, auf die der Teilnehmer durch das Programm Zugriff hat, gehören Bolt und der Teilnehmer darf diese geistigen Eigentumsrechte nicht nutzen, speichern, verteilen, übertragen oder verändern.
  2. Die Fotos der Fahrzeuge und die von den Teilnehmern übermittelten Texte über die Bedingungen für die Fahrzeughalterschaft sind urheberrechtlich geschützt und gehören Bolt.
  3. Bolt kann die oben genannten Fotos und Texte mit allen Mitteln, für alle Zeiten und Gebiete nutzen und kann die Fotos und Texte ohne jegliche Einschränkung an Dritte weitergeben, übertragen, verändern, erforschen und unterlizenzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Marketingzwecken.

18. Änderungen Bolt behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei jedoch keine Änderungen rückwirkend gelten sollen. Bolt behält sich außerdem das Recht vor, das Programm nach eigenem Ermessen zu ändern, einzuschränken oder abzubrechen. Für Angebote, die bereits vor der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeleitet wurden, gilt bis zur Beendigung dieses Verkaufs die frühere Fassung dieser Bedingungen.

19. Kommunikation Kommunikation, die sich auf diese Bedingungen bezieht, muss schriftlich an Bolt gerichtet werden: germany@bolt.eu.

20. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  1. Für Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das anwendbare deutsche Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil davon aus irgendeinem Grund als unwirksam erachtet werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig.