Allgemeine Werbebedingungen für Fahrzeugwerbung

Allgemeine Werbebedingungen für Fahrzeugwerbung

Sie können das nachfolgende Dokument hier runterladen

Zuletzt aktualisiert am: Januar 2024

Diese Werbebedingungen gelten zwischen Ihnen und Bolt, wenn Sie zugestimmt haben, Werbematerial an Ihrem Fahrzeug anzubringen. Die Vereinbarung kann jederzeit von Ihnen in Übereinstimmung mit Abschnitt 5.1 dieser Bedingungen gekündigt werden.

  1. Definitionen

In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:

1.1. Anreize: die Anreize, die Sie als Gegenleistung für die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erhalten und die Ihnen von Bolt von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt werden.

1.2. Bestimmte(s) Fahrzeug(e): das/die Fahrzeug(e), das/die für die Präsentation des Werbematerials verwendet wird/werden (wie zwischen Ihnen und Bolt vereinbart).

1.3. Branding: die Anbringung des Branding-Materials an dem/den bezeichneten Fahrzeug(en).

1.4. Bolt: bezeichnet die Bolt Operations OÜ, eine nach Estnischem Recht gegründete und eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Registrierungscode 14532901, eingetragener Sitz Vana-Lõuna tn 15, Tallinn 10134, Republik Estland und Bolt Services DE GmbH.

1.5. Bolt-Gruppe: bezeichnet Bolt und seine Gesellschaften.

1.6. Bolt-Standardbedingungen: alle von der Bolt-Gruppe von Zeit zu Zeit herausgegebenen Bedingungen, Grundsätze und Richtlinien, die für Sie in Bezug auf die Nutzung der Plattform und der Apps der Bolt-Gruppe gelten.

1.7. Vorgesehene(r) Ort(e): der/die Ort(e) auf dem/den vorgesehenen Fahrzeug(en), an dem/denen das Werbematerial wie zwischen Ihnen und Bolt vereinbart ausgestellt wird.

1.8. VAT: Mehrwertsteuer

1.9. Werbematerialien: sind die von Bolt zur Verfügung gestellten Fahrzeugaufkleber (oder andere Materialien).

1.10. Werbezeitraum: ein Zeitraum von 3 Monaten, vorbehaltlich einer früheren Beendigung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.

  1. Branding

2.1. Sie verpflichten sich, das Werbematerial an dem/den bezeichneten Fahrzeug(en) für jeden Werbezeitraum gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags anbringen zu lassen, auszustellen und angebracht zu lassen.. Hierfür gewährt Ihnen Bolt Zugang zu den Anreizen gemäß Abschnitt 2.2.

2.2. Die Gewährung der Anreize ist an die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen geknüpft, die Sie mit Bolt im Voraus schriftlich vereinbaren. Wenn Sie diese zusätzlichen Bedingungen nicht erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf die Anreize. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Bolt in Verbindung, wenn Sie die für Sie geltenden zusätzlichen Bedingungen klären möchten. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, können Sie diese Vereinbarung jederzeit gemäß Abschnitt 5.1 kündigen.

2.3. Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, sich an den Kosten für das Werbematerial zu beteiligen. In diesem Fall werden Sie über diese Kosten informiert, bevor das Werbematerial bereitgestellt wird. Indem Sie der Anbringung des Werbematerials an dem/den benannten Fahrzeug(en) zustimmen, erklären Sie sich mit der Übernahme dieser Kosten einverstanden. Wenn Sie mit diesen Kosten nicht einverstanden sind, sollten Sie das Werbematerial nicht an den benannten Fahrzeugen anbringen oder anbringen lassen.

2.4. Sie sind verpflichtet, das Werbematerial an den vorgesehenen Orten anzubringen und stets in gutem Zustand zu halten. Sie sind dazu verpflichtet Bolt umgehend zu informieren, wenn das Werbematerialbeschädigt wird oder ersetzt werden muss.

2.5. Bolt kann von Ihnen jederzeit einen Nachweis verlangen, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen. Sie verpflichten sich auf Nachfrage von, Bolt unverzüglich und von Zeit zu Zeit die angeforderten Nachweise zu erbringen, einschließlich eines fotografischen Nachweises, dass das Werbematerial an dem/den bezeichneten Fahrzeug(en) angebracht ist.

2.6. Sie haben keinen Anspruch auf Anreize für einen Zeitraum nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung.

  1. Dauer und Erneuerung

3.1. Der erste Werbezeitraum beginnt am ersten Tag, an dem das Werbematerial an dem/den bezeichneten Fahrzeug(en) angebracht wird, oder zu einem anderen mit Bolt vereinbarten Zeitpunkt.

3.2. Sofern nicht früher gekündigt wird, verlängert sich diese Vereinbarung nach Ablauf des Werbezeitraums automatisch um jeweils weitere 3 Monate).

  1. Garantien, Haftungen und Entschädigungen

4.1. Sie garantieren Bolt, dass:

4.1.1. Sie über alle erforderlichen Zustimmungen, die für den rechtmäßigen Abschluss und die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind, verfügen und diese für die Dauer des Vertrags aufrechterhalten werden, einschließlich der erforderlichen Zustimmungen des Eigentümers des/der benannten Fahrzeugs/Fahrzeuge, eines Versicherers und einer Werbeaufsichtsbehörde (falls zutreffend);

4.1.2. Die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung weder zu einem Verstoß gegen eine andere von Ihnen geschlossene Vereinbarung noch zur Ungültigkeit oder Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes für das/die benannte(n) Fahrzeug(e führt);

4.1.3. Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen werden, die für Sie in Bezug auf die Bereitstellung der Anreize gelten (einschließlich etwaiger steuerlicher Verpflichtungen);

und durch den Abschluss dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, die Bolt Gruppe in Bezug auf jegliche Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche, die in Verbindung damit entstehen, freizustellen.

4.2. Sie werden darauf hingewiesen, dass das Anbringen von Aufklebern, einschließlich des Werbematerials, an einem Fahrzeug möglicherweise Verfärbungen oder Schäden am Lack dieses Fahrzeugs verursachen kann, und Sie erklären sich daher damit einverstanden, Ihre eigenen Untersuchungen und Beurteilungen bezüglich der Eignung des Werbematerials für das/die bezeichnete(n) Fahrzeug(e) anzustellen. Die Bolt-Gruppe übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Anbringen oder Entfernen des Werbematerials an dem/den bezeichneten Fahrzeug(en) verursacht werden, und Sie verpflichten sich mit dem Abschluss dieses Vertrags, die Bolt-Gruppe von allen Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen, freizustellen.

  1. Kündigung

5.1. Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie Bolt über die Bolt-App eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

5.2. Bolt kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich kündigen (per E-Mail oder über die Bolt-App).

5.3. Bolt kann diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie gegen diese Vereinbarung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bolt verstoßen oder wenn Sie etwas tun, das aus objektiver Perspektive dazu geeignet ist, den Ruf von Bolt zu schädigen, indem Sie schriftlich darüber informiert werden (per E-Mail oder über die Bolt-App). Unter diesen Umständen ist Bolt berechtigt, die Gewährung der Anreize zu verweigern, die entsprechend dieser Vereinbarung fällig wären.

5.4. Diese Vereinbarung endet sofort, wenn Ihr Zugang zur Nutzung der Plattform und der Anwendungen der Bolt-Gruppe gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bolt beendet wird. Unter diesen Umständen ist Bolt berechtigt, die Gewährung von Anreizen zu verweigern, die gemäß dieser Vereinbarung fällig wären.

5.5. Bei Beendigung dieser Vereinbarung endet der entsprechende Werbezeitraum Sie sind verpflichtet, das Werbematerial unverzüglich aus dem/den benannten Fahrzeug(en) zu entfernen und es zu entsorgen. Sie erklären sich bereit, die mit der Entfernung des Werbematerials verbundenen Kosten zu tragen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Bolt von Ihnen einen Fotonachweis für die Entfernung des Werbematerials an dem/den benannten Fahrzeug(en) verlangen kann, den Sie auf Verlangen unverzüglich vorlegen müssen.

  1. Sonstige Bestimmungen

6.1. Alle Beträge, die Bolt gemäß diesem Vertrag an Sie zu zahlen hat, gelten als inklusive Mehrwertsteuer und anderer Steuern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2. Aufrechnung: Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bolt nach eigenem Ermessen alle an Sie gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren mit Beträgen verrechnen kann, die Sie der Bolt-Gruppe schulden. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Bolt alle Überzahlungen, die Sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben, mit Beträgen verrechnen kann, die Ihnen die Bolt-Gruppe schuldet.

6.3. Bolt kann die Art und Weise, wie die Anreize an Sie erbracht werden, von Zeit zu Zeit ändern, vorausgesetzt, dass dies keine Auswirkungen auf den Wert oder den Zeitpunkt der Bereitstellung der Anreize hat.

6.4. Das gesamte geistige Eigentum an den Werbematerialien verbleibt ausschließlich im Eigentum der Bolt-Gruppe und die Werbematerialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bolt in keiner Weise kopiert, verteilt, hochgeladen oder neu veröffentlicht werden.

6.5. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das angebrachte Werbematerial nach Ablauf dieses Vertrages eine wesentliche unerlaubte Nutzung des geistigen Eigentums der Bolt-Gruppe darstellt und Sie die Bolt-Gruppe für alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (einschließlich fachgerechter und rechtlicher Kosten) entschädigen und für die unverzügliche Entfernung und Entsorgung des Werbematerials sorgen müssen.

6.6. Soll­te ei­ne Klausel/ein Abschnitt die­ser Vereinbarung un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Klausel/Abschnitts vereinbaren die Vertragsparteien, die betroffene Bestimmung durch eine durchsetzbare und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht und den wirtschaftlichen Auswirkungen der betroffenen Bestimmung nahe kommt, und die Vereinbarung ist entsprechend auszulegen.

6.7. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf diese Bestimmung zu werten.

6.8. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich denselben Gesetzen, Gerichten und Gerichtsbarkeiten wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bolt (soweit sie für Sie gelten).

6.9. Bolt kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren, indem es Sie mit einer Frist von mindestens 15 Tagen darauf hinweist. Die Version der Bedingungen, die für Sie während eines Werbezeitraums gilt, bleibt für den Ablauf des ersten Werbezeitraums unberührt..

6.10. Die Abschnitte 4, 5.5 und 6 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

6.11. Alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit diesem Abkommen verarbeitet werden, werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, die hier zur Verfügung gestellt werden.

Ende